Tourismusbranche
Mehr als 15.000 Hotels wollen gegen Booking.com klagen
Tausende Hotels wollen von Booking.com Schadenersatz fordern. Worum es in der Auseinandersetzung geht.

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Europas Hotellerie will das Reiseportal Booking.com vor Gericht bringen. (Symbolbild)
Von red/dpa
Europas Hotellerie will das Reiseportal Booking.com vor Gericht bringen. Bis zum Ablauf der Frist am 29. August haben sich mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa einer Sammelklage angeschlossen, wie die europäische Hotelallianz Hotrec mitteile. Ziel ist es, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen 2004 und 2024 zu erhalten.
Koordiniert wird die Klage von der „Stichting Hotel Claims Alliance“, unterstützt von Hotrec und mehr als 30 nationalen Verbänden, darunter auch der deutsche Hotelverband IHA. Die Klageschrift wolle man bis Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam einreichen, so Hotrec. Laut der Klage-Website könnten Hoteliers bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten.
Viele Hotels aus Italien, gefolgt von Deutschland
Die meisten Registrierungen kommen aus Italien mit rund 3.000 Hotels, gefolgt von Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich, wie der italienische Hotelverband Federalberghi mitteilte. Aus Deutschland beteiligen sich laut IHA rund 2.000 Hotels - zusätzlich zu weiteren 2.000 Häusern, die bereits 2020 Parallelverfahren in Amsterdam und Berlin gegen Booking.com führen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Demnach könnten sogenannte Bestpreisklauseln gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese untersagten Hotels, ihre Zimmer etwa auf der eigenen Website günstiger anzubieten, um sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden. Abschließend klären muss den Fall aber ein Amsterdamer Gericht. Das Reiseportal schaffte die Klauseln 2024 wegen des Digital Markets Act ab.
Booking.com weist Vorwürfe zurück
Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos sprach von einer „überwältigenden Resonanz“. Die Hotellerie sei geeint und fordere, „dass der dominierende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt“.
Booking.com wies die Vorwürfe zurück und erklärte, das EuGH-Urteil ebne nicht den Weg für Schadenersatzansprüche.