Mieterbund und Wohnungsverband wollen Mietenbremse

dpa/lsw Stuttgart. Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wurde durch ein Urteil quasi ausgehebelt. Mieterbund und Wohnungsverband fordern nun einen neuen Vorstoß gegen weitreichende Mieterhöhungen auf Bundesebene. Allerdings sind sie sich nicht in allen Punkten einig.

Eigentlich sollte in Baden-Württemberg die Mietpreisbremse greifen - zumindest in einigen Städten und Gemeinden. Doch die Verordnung ist nach einem Urteil im Frühjahr faktisch außer Kraft gesetzt. Der Mieterbund und der Verband der kommunalen Wohnungsbauunternehmen fordern nun, Auswüchsen bei Mieterhöhungen per Bundesgesetz einen Riegel vorzuschieben. „Der Gesetzgeber sollte den schwarzen Schafen am Wohnungsmarkt Grenzen setzen“, sagte die Direktorin des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VBW), Iris Beuerle, am Dienstag in Stuttgart. „Sie verzerren das Bild des redlichen Vermieters und treiben die Preise an.“ Die beiden Verbände appellierten in einer gemeinsamen Erklärung für eine Reform des Wirtschaftsstrafrechts.

Das sieht eigentlich schon ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro vor, wenn Vermieter „unangemessen hohe Entgelte“ von mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum fordern. Der Paragraf sei aber seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 faktisch außer Kraft gesetzt. Danach musste der Mieter nachweisen, dass der Vermieter die Notlage in einer Kommune ausnutzt. „Diesen Beweis zu führen, ist wahnsinnig schwierig“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gassmann.

Der Appell der beiden Verbände richtet sich an das Bundesjustizministerium: In einem aktuell in Berlin diskutierten Gesetzentwurf sei eine zunächst vorgesehene Reform wieder herausgestrichen worden, so der Mieterbund. Darin war ursprünglich eine zivilrechtliche Regelung vorgesehen gewesen. Mieten, die 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen, sollten unwirksam sein. Als Sanktion war allerdings kein Bußgeld vorgesehen, sondern dass die zuviel gezahlte Miete zurückgefordert werden konnte.

Zudem sollten Mietvereine die Möglichkeit erhalten, Vermieter wegen Inseraten mit überhöhten Mieten abzumahnen. Mieterbund und VBW fordern nun, den ursprünglichen Plan wieder aufzunehmen. Damit würden die Inhalte des unwirksamen Paragrafen aus dem Wirtschaftsstrafrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch und damit in das Zivilrecht übernommen werden.

Unterstützung erhalten sie von der SPD-Fraktion - und aus Bayern. „Für die schwarzen Schafe unter den Vermietern fallen die Sanktionen (Mietsenkung und Rückzahlung überzahlter Miete) weit erheblicher aus, zumal die bisher theoretisch vorgesehenen Geldbußen in der Praxis so gut wie nie verhängt werden“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Born. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte im August gefordert, die Hürden des Wirtschaftsstrafgesetzes zu senken und Wuchermieten sogar mit einem Bußgeld von bis 100 000 Euro zu verhindern.

Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ warnt hingegen vor der „strafrechtlichen Keule“. Auch eine Verschärfung des Zivilrechtes mache keinen Sinn, da die bisherigen Normen ausreichten. Viel wichtiger wäre nach Ansicht des Verbands eine Hilfestellung für die Kommunen bei der Erstellung eines Mietspiegels, damit Vermieter überhaupt Anhaltspunkte für eine ortsübliche Miete haben.

VBW-Direktorin Beuerle, die für kommunale Wohnbauunternehmen spricht, hält indes dagegen, es sei besser, den Paragrafen wieder ins Leben zu rufen, als einen Mietendeckel wie in Berlin einzuführen. Ein solcher Mietendeckel gehe ebenso wie eine Mietpreisbremse auf Kosten der Investitionen - gerade bei den kommunalen Wohnungsunternehmen, die ohnehin meist unterdurchschnittliche Mieten verlangten.

Der Mieterbund hingegen kämpft trotzdem für die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Denn die greife bereits, wenn bei einer Neuvermietung Miete zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gefordert wird, sagte Gassmann.

Auf Landesebene war vor vier Jahren die Mietpreisbremse in 68 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt worden. Das Landgericht Stuttgart erklärte das Instrument im März allerdings aus formellen Gründen für unwirksam, weil die Begründung der Landesverordnung nicht veröffentlicht worden war. Das Wirtschaftsministerium erhebt derzeit neue Daten, um eine neue Verordnung Anfang 2020 zu veröffentlichen.

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Erstellt:
24. September 2019, 16:09 Uhr

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