Militaria-Händler aus Habgier erschossen

Alten Kriminalfällen auf der Spur: Mit vier Kopfschüssen ist ein 51-Jähriger aus Spiegelberg 1993 im Hardtwald hingerichtet worden. Sämtliche Indizien deuten auf einen 62-jährigen Iren als Mörder hin. Dieser wurde 1994 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Unauffällig und schnörkellos: In diesem Haus lebte und arbeitete der Waffenhändler Hans K. Die Nachbarn in der Spiegelberger Bergstraße beschrieben den gelernten Werkzeugmacher damals als freundlichen Zeitgenossen, der für sich sein wollte. Archivfoto

Unauffällig und schnörkellos: In diesem Haus lebte und arbeitete der Waffenhändler Hans K. Die Nachbarn in der Spiegelberger Bergstraße beschrieben den gelernten Werkzeugmacher damals als freundlichen Zeitgenossen, der für sich sein wollte. Archivfoto

Von Hans-Christoph Werner

SPIEGELBERG. Er war bekannt in seinem Wohnort. Der 51-Jährige verkaufte sogenannte Dekorationswaffen und Uniformen. Den Nachbarn fielen immer wieder die Edelkarossen, zum Teil mit ausländischem Kennzeichen, auf, die vor dem Haus des Militaria-Händlers parkten. So wird auch ein 62-jähriger Ire auf den Deutschen aufmerksam. Und dieser hofft, mit dem Händler das Geschäft seines Lebens zu machen.

Der in Spiegelberg ansässige Hans K. (Name geändert) verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von militärischen Gegenständen, vornehmlich aus der NS-Zeit. Besonders reproduzierte SS-Uniformteile fanden in der Neonaziszene reißenden Absatz. Im Zuge dieser Geschäfte wurde der damals 62-jährige Ire Jim L. (Name geändert), angeblich ein Geschäftsführer, auf den Deutschen aufmerksam. Er plante, an dem Deutschen gut zu verdienen. So wandte er sich zunächst an die Redaktion des Magazins „Stern“ in Hamburg und bot Informationen zu einer angeblichen Verstrickung des Spiegelbergers in illegale Waffengeschäfte an. Seine Honorarforderungen von 200000 englischen Pfund wurden allerdings von dem Magazin nicht akzeptiert.

So startete der Ire einen zweiten Versuch und wandte sich an das Bundeskriminalamt, wurde dann an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg verwiesen und reiste zu einem Treffen nach Stuttgart. Gegenüber den Ermittlern erhob er dieselbe Honorarforderung. Wegen der wenig habhaften Informationen ging das LKA nicht darauf ein, bot allenfalls eine Belohnung in Höhe von 10000 Mark. So verfiel der Reisende offenbar auf den Gedanken, den Spiegelberger, mit dem er erst zuvor ein Geschäft im Umfang von 180000 Mark abgewickelt hatte, um eine erkleckliche Summe zu erleichtern. Er bot ihm im Jahr 1993 ein Geschäft mit original SS-Artikeln aus dem Zweiten Weltkrieg an, die er angeblich in Albanien aufgetrieben hatte.

Der Händler wurde nach Paris in die albanische Botschaft bestellt.

Das Geschäft sollte einen Umfang von 120000 Mark haben. Es kam zu mehreren inszenierten Aktivitäten, um das Geschäft abzuwickeln. Einmal wurde der Militaria-Händler nach Paris in die albanische Botschaft bestellt. Der zuständige Regierungsbeamte war dann leider nicht mehr anwesend. Ein andermal beorderte der Geschäftsmann den Militaria-Händler mitten in der Nacht in die Nähe von Saarbrücken. Als dieser dort, angeblich verspätet, ankam, war der albanische Kontaktmann bereits wieder abgereist.

Obwohl sich bei Hans K. Zweifel am Zustandekommen des Geschäfts regten, blieb er interessiert und leistete eine Anzahlung von 50000 Mark. Im Juli des Jahres begab sich Jim L. in den Raum Stuttgart, kaufte zuvor in Straßburg eine Pistole und ließ einen Karabiner mit Zielfernrohr ausstatten. Dann suchte er den Militaria-Händler an seinem Wohnort auf. Dieser wartete sehnsüchtig auf die Abwicklung des Geschäftes.

Am 31. Juli 1993 gegen 23.30 Uhr brachen die beiden Männer zur Abwicklung des Geschäftes auf. Unter einem Vorwand hatte der Geschäftsführer darauf bestanden, dass die Lebensgefährtin des Militaria-Händlers nicht mitfahren darf. Zudem hatte er seinen Kleidersack mitgenommen, obwohl der Militaria-Händler davon ausging, dass sein Geschäftspartner nochmals bei ihm übernachten würde. Die beiden Männer hielten im Hardtwald (Gemarkung Marbach). Was sich dort zutrug, kann nicht genau gesagt werden, weil der später des Mordes angeklagte Ire im Verfahren zunächst keine Angaben machte. Nach dem, was das Schwurgericht aus den Zeugenaussagen und Tatortspuren später rekonstruierte, wurde der Militaria-Händler aus nächster Nähe mit vier Kopfschüssen getötet. Der irische Geschäftsmann brachte sich in den Besitz der 70000 Mark, die der Militaria-Händler zur endgültigen Abwicklung des Geschäfts bei sich hatte. Jim L. fuhr nach Stuttgart in sein Hotel, ließ sich mit einem Taxi nach Großbottwar bringen, wo er einen Mietwagen abgestellt hatte. Mit diesem fuhr er dann zur Raststätte Wunnenstein und kaufte zwei Abschleppseile. So ausgestattet machte er sich zum Tatort auf und schleifte die Leiche seines Geschäftspartners, die neben einem Bauwagen lag, mittels Abschleppseil und Auto 500 Meter weiter. Er verbarg sie notdürftig in einem Graben. Kurz wieder im Hotel in Stuttgart fuhr er Stunden später nach Brüssel, gab dort den Mietwagen ab und flog zurück nach Irland.

Die Leiche des Militaria-Händlers wurde bereits am nächsten Tag von Spaziergängern entdeckt. Der Verdacht fiel schnell auf den irischen Geschäftsmann. Ein international geltender Haftbefehl erging. Als Jim L. auf dem Weg in den Urlaub mit seiner Familie in Zürich zwischenlandete, wurde er festgenommen und an die deutschen Behörden überstellt.

Im Gerichtsverfahren gegen den Geschäftsführer vor dem Landgericht Heilbronn von April bis August 1994 macht der Angeklagte keine Angaben. Das Schwurgericht hat nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei und die Angaben des Angeklagten vor dem Haftrichter zur Verfügung. Durch umfangreiche Zeugenbefragung muss die Kammer das Tatgeschehen rekonstruieren. Am 15. von insgesamt 18 Verhandlungstagen macht der Angeklagte zum ersten Mal Angaben und lenkt den Verdacht auf einen Engländer, der im Zusammenwirken mit zwei Franzosen und dem Verkauf von Boden-Luft-Raketen den Militaria-Händler umgebracht haben soll.

Angeklagter nennt sieben Personen mit neun Namen als mögliche Täter.

Bei einer polizeilichen Vernehmung hatte der Geschäftsmann noch von zwei Tschechen gesprochen, die in das Geschäft involviert gewesen seien und in der fraglichen Nacht mit dem Militaria-Händler unterwegs gewesen sein sollen. Bei einer weiteren Vernehmung durch die Polizei im Oktober 1993 hatte der Geschäftsmann wiederum von zwei französischen Geheimdienstmitarbeitern gesprochen. Sie seien Waffenverkäufen an rechtsgerichtete Kreise auf der Spur gewesen. Der Verteidiger des Angeklagten stellte deshalb in der Verhandlung den Beweisantrag, den stellvertretenden Verteidigungsminister der Republik Albanien zu laden. Das Gericht weist den Beweisantrag zurück.

Nicht wenig Mühe verwendet die Kammer auch darauf, eine weitere Behauptung des Angeklagten, er habe die Leiche des Militaria-Händlers überraschenderweise in seinem Mietwagen vorgefunden, durch Vernehmung von Sachverständigen zu entkräften.

Die Schwurgerichtskammer kommt zu dem Schluss, die verschiedenen Einlassungen seien der Versuch des Angeklagten, „seine jeweilige Aussage dem entsprechenden Beweisergebnis anzupassen“. So nennt der Angeklagte im Laufe der Verhandlung insgesamt sieben Personen mit neun Namen als mögliche Täter.

Zusammenfassend heißt es in der 61 Seiten umfassenden Urteilsbegründung: „Bei der gebotenen wertenden Gesamtschau aller genannter, sich gegenseitig ergänzender Umstände gewann die Kammer deshalb die sichere Überzeugung, dass es der Angeklagte war, der Hans K. auf die festgestellte Art und Weise und aus der genannten Motivlage heraus umgebracht hat.“

Für die Motivlage „Geldgier“ spricht für das Gericht insbesondere das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten. Es umfasst insgesamt 21 Einträge. Darunter sind auch zwei Raubdelikte, bei denen Waffen zum Einsatz kamen. Ein Facharzt für Psychiatrie bescheinigt dem Angeklagten uneingeschränkte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte hatte ein sogenanntes Explorationsgespräch verweigert, sodass sich der Facharzt auf die Akten und das Erleben des Angeklagten in der Hauptverhandlung stützen muss.

Der Geschäftsmann Jim L. wird am 26. August 1994 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

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Erstellt:
25. Juli 2020, 06:00 Uhr

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