Millionen VHS-Kunden drohen höhere Gebühren

dpa/lsw Mannheim. Der technologische und gesellschaftliche Wandel erfordert lebenslanges Lernen. Doch Weiterbildung soll jetzt teurer werden. Dagegen formiert sich Widerstand.

Teilnehmer eines Sprachkurses sitzen hinter dem aktuellen Programm der Volkshochschule. Foto: Sebastian Gollnow

Teilnehmer eines Sprachkurses sitzen hinter dem aktuellen Programm der Volkshochschule. Foto: Sebastian Gollnow

Wer sich weiterbilden will, muss dafür künftig möglicherweise deutlich mehr bezahlen. Baden-Württembergs Städtetag schlägt daher Alarm. Er erteilt Plänen der Bundesregierung eine Absage, für allgemeine Weiterbildung Umsatzsteuer zu erheben. „Das ist in Zeiten, in der lebenslanges Lernen propagiert wird, das politisch und gesellschaftlich völlig falsche Signal“, sagte Städtetagspräsident Peter Kurz (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Einkommensschwachen werde der Zugang etwa zu VHS-Kursen durch höhere Gebühren erschwert.

Die grün-schwarze Landesregierung sieht das ähnlich und setzt auf eine Bundesratsinitiative. „Die Neuregelung der Umsatzsteuer darf nicht zu höheren Teilnahmegebühren führen“, forderte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU).

Die Städte sind die Haupt-Weiterbildungsträger in Deutschland. Allein bei den 169 auch kommunal finanzierten Volkshochschulen (VHS) im Südwesten müssten als Folge des geplanten Gesetzes mehr als zwei Millionen Menschen 19 Prozent mehr für die Kurse bezahlen, schätzt VHS-Verbandsdirektor Hermann Huba: „Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist ein Schlag gegen die Allgemeinbildung, aber auch gegen die Bildung der Allgemeinheit.“ Jede Verteuerung müssten die VHS eins zu eins an die Nutzer weitergeben.

Das Vorhaben der Koalition von Union und SPD ist im „Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ versteckt. Es wird mit der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben begründet. Nach dem Entwurf soll nur noch direkt beruflich verwendbare Weiterbildung von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

Der Bundesgesetzgeber schieße damit weit über das Ziel hinaus, kritisiert der Mannheimer Oberbürgermeister Kurz: „Einen Gegensatz zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung aufzubauen passt nicht mehr in die Zeit ganzheitlicher Bildungsansätze.“ Zuallererst drohten alle Kurse für Senioren und andere Menschen, die gerade nicht im Berufsleben stehen und sich etwa um Kinder oder Angehörige kümmern, unter die Umsatzsteuerpflicht zu fallen. Gleiches gelte auch für Vorbereitungskurse für ehrenamtliche Tätigkeiten wie Nachhilfe oder Flüchtlingsarbeit. „Da geht es nicht um Hobby oder Freizeit“, betont Kurz.

Verbandsdirektor Huba liegt vor allem die politische Bildung am Herzen: „Insbesondere in Zeiten des Brexit und eines nicht mehr zu vernachlässigenden Populismus verbietet es sich, politische Bildung für Europa und für unsere rechtsstaatliche Demokratie zum reinen Privatinteresse zu erklären und finanziell zu erschweren.“ Zudem dürften Bekenntnisse, bei der Digitalisierung alle mitnehmen zu wollen, nicht bei der Finanzierung entsprechender Fortbildung enden.

Kultusministerin Eisenmann sieht sehr gute Chancen dafür, im Bundesrat die Pläne zu stoppen und eine Mehrheit für die Umsatzsteuerbefreiung zu erreichen: „Jetzt sind die Bundesregierung und der Bundestag am Zug, unser Anliegen aufzugreifen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.“

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Wolfgang Reinhart, betonte: „Ein chancengerechter Zugang aller Bürger zu einem qualifizierten Weiterbildungssystem im Sinne des lebenslangen Lernens ist außerordentlich wichtig.“ Die Novellierung der Umsatzsteuer dürfe daher nicht zu höheren Kursgebühren führen.

Auch die Grünen im Landtag wandten sich gegen die Steuerpläne. „Die Bundesregierung muss in Zeiten von populistischen Strömungen und Fake-News auch den Zugang zu politischer Bildung erleichtern, nicht verteuern“, erklärte die Abgeordnete Andrea Bogner-Unden. „Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist lebenslanges Lernen wichtig.“

Städtetagspräsident Kurz sieht knifflige Definitionsfragen voraus, die letztendlich die Finanzverwaltung beantworten müsse - mit ihrem eigenen Interesse auf der Einnahmenseite. Als Beispiel für eine schwierige Einordnung nennt er die Gesundheitsbildung, die ja auch dem Arbeitgeber zugute komme. „Es kann ja nicht sein, dass man für einen Kurs für gesunde Ernährung 19 Prozent Umsatzsteuer zahlt, aber für den ungesunden Burger nur 7 Prozent.“ Nach Meinung Hubas besteht bei der Trennung ökonomisch verwertbarer von allgemeinbildenden Angeboten eine große Rechtsunsicherheit, die vermutlich gerichtlich geklärt werden müsse.

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Erstellt:
10. September 2019, 16:47 Uhr

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