Mindestlohn steigt5.

Der Gesetzgeber schreibt aktuell einen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde vor. Ein Arbeitnehmer, der 40 Stunden pro Woche arbeitet und nach Mindestlohn vergütet wird, verdient also monatlich etwas mehr als 1500 Euro brutto. Mit dem Jahreswechsel erhöht sich der Betrag: Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf einen Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Von 2020 an müssen Arbeitgeber mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen.

Für Minijobber gilt ebenfalls der neue Mindestlohn von 9,19 Euro. Trotzdem dürfen im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden, ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Auch Ferienjobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung müssen 2019 aufpassen: Der Zeitraum für diese Art der Beschäftigung schrumpft auf 50 Arbeitstage pro Jahr, bisher waren es 70 Tage.

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Erstellt:
17. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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