SPD-Wahlversprechen
Mindestlohnkommission warnt vor politischem Eingreifen
Das war wohl nichts mit den Ankündigungen der schwarz-roten Koalition: Der Mindestlohn steigt bei Weitem nicht auf 15 Euro.

© epd/Tim Wegner
Für 13,90 Euro die Stunde wird kaum jemand in der Gastronomie schuften wollen.
Von Michael Maier
Die Mindestlohnkommission hat die Bundesregierung davor gewarnt, politisch in die Erhöhung der Lohnuntergrenze einzugreifen. Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, betonte, dass „Versuche der politischen Beeinflussung“ mit der angestrebten Unabhängigkeit der Kommission „nicht vereinbar“ seien – obwohl Deutschland im EU-Vergleich weiterhin geringe Löhne zahlt und beim Mindestlohn mit 13,90 Euro weiterhin stark unter dem in Europa empfohlenen Niveau von 60 Prozent des Median-Einkommens bleibt.
Steffen Kampeter, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, äußerte ebenfalls Kritik und verwies auf den „enormen politischen und medialen Druck“, dem die Mindestlohnkommission ausgesetzt gewesen sei.
Mindestlohn nur 13,90 statt 15 Euro
Das Gremium hat der Bundesregierung am Freitag empfohlen, den Mindestlohn im Jahr 2026 auf 13,90 Euro und im Jahr 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union festgehalten, dass ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 „erreichbar“ sei.
In den vergangenen Wochen hatten SPD-Vertreter gefordert, die 15 Euro notfalls auch durch einen politischen Beschluss durchzusetzen – ganz im Gegensatz zur Haltung der Union. Die Sozialdemokraten treffen sich am Freitag zu ihrem dreitägigen Bundesparteitag in Berlin.
Mindestlohnentwicklung in Deutschland
- 1. Januar bis 30. Juni 2022: 9,82 Euro pro Stunde
- 1. Juli bis 30. September 2022: 10,45 Euro pro Stunde
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023: 12 Euro pro Stunde
- 1. Januar bis 31. Dezember 2024: 12,41 Euro pro Stunde
- Seit 1. Januar 2025: 12,82 Euro pro Stunde
Mindestlohn: Haltung von SPD, AfD und BDA
Die Bundesregierung hatte zum 1. Oktober 2022 einmalig politisch in die Mindestlohnfindung eingegriffen und die Lohnuntergrenze auf zwölf Euro angehoben. Von Arbeitgeberseite war dies scharf kritisiert worden.
Die Mindestlohnkommission konnte sich bei ihrer Entscheidung für die Jahre 2023 und 2024 nicht einvernehmlich einigen. Die geringfügige Erhöhung um jeweils 41 Cent wurde mitten in Inflationszeiten gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter beschlossen. Gewerkschaften und Parteien links der Mitte übten massive Kritik an diesem Beschluss.
AfD und Arbeitgeber befanden die Anhebungen indes für „zu hoch“. Die Rechtspopulisten hatten im Bundestag auch gegen die gesetzlich verordnete Erhöhung auf 12 Euro im Zug der Corona-Pandemie gestimmt.
Mit AFP-Material