Ministerin dringt: Ausweitung der Corona-Überbrückungshilfe

dpa/lsw Stuttgart. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut will die Regeln für die Überbrückungshilfe für Firmen in Corona-Schieflage geändert haben. Denn eine besonders leidende Branche bleibe bisher quasi außen vor, sagt sie.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht. Foto: Uli Deck/dpa

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht. Foto: Uli Deck/dpa

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) dringt beim Bund auf eine Ausweitung der sogenannten Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen. Die Vorgaben sollten so geändert werden, dass die schwer von der Krise getroffene Messe- und Veranstaltungswirtschaft stärker von der Hilfe profitieren könne, heißt es in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Hoffmeister-Kraut bittet darin unter anderem, dass das vom Bund aufgelegte Zuschussprogramm künftig auch für Unternehmen geöffnet wird, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen. Zwar unterstütze sie grundsätzlich die Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen. „Allerdings bringt die anhaltende Sondersituation der Messe- und Veranstaltungswirtschaft auch größere Unternehmen in akute Schwierigkeiten, so dass eine Abkehr von diesem Fördergrundsatz gerechtfertigt erscheint, etwa unter der Voraussetzung eines besonders gravierenden Umsatzrückgangs“, schreibt die Ministerin.

Auch müssten der Förderzeitraum bis Ende Dezember verlängert, die maximale Fördersumme von derzeit 150 000 Euro erhöht und die EU-Beihilfe-Obergrenze angehoben werden. „Nur so kann gewährleistet werden, dass die stark betroffene und für uns wichtige Messe- und Veranstaltungswirtschaft die Krise überstehen kann“, heißt es weiter.

Bei einer Demonstration am vergangenen Mittwoch hatten Hoffmeister-Kraut und auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der Branche per Videobotschaft Hilfe zugesichert. Das Land hatte die Überbrückungshilfe zuvor schon in Eigenregie aufgestockt und zahlt auf Antrag auch einen fiktiven Unternehmerlohn aus, der im Bundesprogramm nicht enthalten ist.

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Erstellt:
21. August 2020, 05:48 Uhr

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