Missbrauchsfall von Staufen: Täter muss wieder vor Gericht

dpa/lsw Freiburg. Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines kleinen Jungen aus Staufen bei Freiburg muss ein bereits verurteilter Mann erneut vor Gericht. Das Landgericht Freiburg muss entscheiden, ob gegen den Spanier doch noch Sicherungsverwahrung oder der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet wird, sagte am Mittwoch ein Gerichtssprecher. Der 35-Jährige wurde 2018 bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt wegen schwerer Vergewaltigung des Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution. Auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung verzichteten die Richter jedoch seinerzeit.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft vor dem BGH Beschwerde ein und bekam im Mai vergangenen Jahres Recht. Eine neue Kammer des Gerichts verhandelt nun nochmals über diesen Aspekt. Das Strafmaß bleibt davon unberührt, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Der neue Prozess startet am Montag (9. November), danach sind vorerst drei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Zuerst hatte die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet.

Die Verbrechen an dem Kind hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Seine Mutter und ihr Freund hatten den Jungen über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Es gab acht Urteile in dem Fall.

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Erstellt:
4. November 2020, 12:59 Uhr

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