Misshandlung von Pflegesohn: Berufungsverhandlung im Oktober

dpa/lsw Mannheim. Der Mannheimer Fall eines misshandelten Pflegekindes, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, kommt im Oktober erneut vor Gericht. Die Pflegeeltern des Jungen waren im Februar vergangenen Jahres verurteilt worden, weil sie den zur Tatzeit Dreijährigen nach Überzeugung des Amtsgerichts quälten, schlugen und hungern ließen. Das Paar hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert und Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Die Berufungsverhandlung (Az.: 7 Ns 408 Js 30805/17) am Landgericht Mannheim ist nun für den 20. Oktober 2020 terminiert. Dabei geht es um die gegen die beiden verhängten Haftstrafen, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Die beiden Mittvierziger waren wegen Körperverletzung und Misshandlung des zur Tatzeit Dreijährigen zu Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Sie hatten sich während des Prozesses als Opfer eines angeblich verhaltensauffälligen Kindes und des Jugendamtes dargestellt.

Nach Überzeugung des Amtsgerichts hatte die Tortur des Kindes mit Schlägen im Juli 2017 begonnen. Zudem erhielt der Junge demnach drei bis vier Wochen lang kaum Essen. Als er im September 2017 nach dem Hinweis einer früheren Kurzzeitpflegemutter aus der Pflegefamilie herausgenommen wurde, hatte er Blutergüsse, offene Wunden und Knochenbrüche. Der Junge war abgemagert und hatte kahle Stellen am Kopf, wo ihm Haare büschelweise ausgerissen worden waren. Das Kind war damals wieder bei der ehemaligen Kurzzeitpflegemutter untergekommen.

Nach Auskunft des Gerichts ist zunächst nur ein Verhandlungstag vorgesehen. Das Gericht könnte dann auch das Urteil verkünden.

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Erstellt:
25. August 2020, 05:14 Uhr

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