Mit oder ohne Taschenmesser?

Parfümdiebstahl in Backnang kann nicht abschließend geklärt werden – Zeugenvernehmung beim nächsten Verhandlungstermin

Symbolfoto: okanadeniz - stock.adobe.com

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Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN. Wegen Diebstahls hat sich ein 34-jähriger Schreiner vor dem Amtsgericht zu verantworten. Gleich dreimal suchte er ein- und denselben Drogeriemarkt in Backnang heim und entwendete Parfüms. In der Anklageschrift ist alles festgehalten. Der Staatsanwalt trägt vor. Im Juli 2019 waren es Parfüms im Wert von knapp 70 Euro. Das Gerichtsverfahren dazu wird allerdings im Laufe der Verhandlung eingestellt. Weil der Angeklagte den Diebstahl bestreitet. Und weil zu dem Strafvorwurf keine Aufnahmen der Überwachungskamera existieren.

Einen Monat später kam der 34-Jährige wieder. Und er langte kräftiger zu. Auf 290 Euro belief sich das Diebesgut. Und weil aller guten Dinge drei sind, schaute er im Januar ein drittes Mal vorbei. Wieder lag das Diebesgut um die 300 Euro. Der Langfinger wurde bei seinem Tun beobachtet, flüchtete aus dem Geschäft, wurde von Angestellten verfolgt und entledigte sich auf dem Weg des Diebesgutes. Kurz danach wurde er allerdings von der Polizei in der Backnanger Innenstadt aufgegriffen. Und die untersuchten den Angetroffenen gründlich. In den Taschen des Gestellten fand sich kein Diebesgut, dafür aber Pfefferspray und ein Schweizer Taschenmesser. So folgerte die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte Letzteres bereits bei seinem Gang durch den Drogeriemarkt bei sich getragen habe. Das verschärft die Anklage. Denn nun ists ein Diebstahl mit Waffen, der strenger geahndet wird. Außerdem wurde der Angeklagte dreimal beim Schwarzfahren mit der S-Bahn erwischt. Er sparte dabei Fahrscheinkosten in Höhe von 8,70 Euro. Seit Januar ist er in Untersuchungshaft.

So mehr oder weniger gibt der Angeklagte alles ihm zur Last Gelegte zu. Allein der dritte Parfümdiebstahl habe sich anders zugetragen. Der Mann, stark alkohol- und drogenabhängig, war auf Anraten seines Dealers auf Duftwasserfang. Geld hatte er keines mehr, er wollte aber von seinem Versorger etwas Marihuana haben. So verständigte man sich, Parfüm gegen Portionstütchen zu tauschen. Weil der Angeklagte aber bereits Bekanntschaft mit der Polizei gemacht hatte, so gab er jetzt vor Gericht an, habe er vor der Tat persönliche Utensilien im Gebüsch verborgen. Als er nach dem Diebstahl seinen Verfolgern entkommen war, sei er wieder ans Versteck gegangen und habe seine Utensilien an sich genommen. Und prompt danach sei er der Polizei in die Arme gelaufen.

Der Staatsanwalt hat Mühe, der Schilderung Glauben zu schenken. Die Richterin wiederum, mit der Geständigkeit des Angeklagten rechnend, hatte keine Zeugen geladen. Beiden sind zudem die örtlichen Gegebenheiten in Backnang unbekannt. Welche Wege hat er Angeklagte genommen? Und wo lag das Versteck?

Aber auch aus der Schilderung des Angeklagten werden alle Prozessbeteiligten nicht so richtig schlau. Er spricht immer wieder vom „Rathaus“. Das liegt aber in Backnang bekanntlich nicht an der Murr und auch nicht neben dem Drogeriemarkt. Hinzu kommt, dass der Angeklagte des Deutschen nicht mächtig ist. Zwar hat er einen Dolmetscher an seiner Seite. Aber Einzelheiten des Geschehens sind im Moment nicht aufzuhellen. Insbesondere dem Staatsanwalt ist daran gelegen, die Aussagen des Angeklagten durch die Vernehmung der Zeugen zu überprüfen. Und so bleibt nichts anderes, als sich zu vertagen. In der nächsten Woche soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

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Erstellt:
16. April 2020, 06:00 Uhr

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