Mit Wodkaflasche im Sandkasten gelandet

Ein 46-jähriger Schlosser wird vom Amtsgericht wegen mehrerer Vergehen zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Mit Wodkaflasche im Sandkasten gelandet

© okanakdeniz - stock.adobe.com

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG/MURRHARDT. Vor dem Amtsgericht hat sich ein 46-jähriger Schlosser wegen Tätlichkeiten, versuchter Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und Beleidigung zu verantworten.

Es geht um zwei Vorfälle im August und September letzten Jahres. Bei dem ersten wird der Polizei ein betrunkener Mann auf einem Spielplatz der Stadt Murrhardt gemeldet. Die Polizeibeamten treffen den 46-Jährigen barfuß im Sandkasten liegend an, neben ihm eine halb ausgetrunkene Wodkaflasche. Der Betrunkene kommt nicht mehr auf die Beine. Die Beamten entschließen sich daraufhin, den Angetroffenen in Gewahrsam zu nehmen. Unter den Armen packend zerren sie den 46-Jährigen zum Fahrzeug. Das muss eine solche Mühe gewesen sein, dass sich zwei zufällig Anwesende entschließen, den Beamten zu helfen.

Der Polizeibeamte, der dies als Zeuge schildert, sagt, dass „das Theater losgegangen sei“, als sich der Betrunkene auf dem Rücksitz des Polizeiautos befand. Der Angeklagte fängt an zu schreien, zu spucken, zu schlagen und zu treten. Es ist unmöglich, ihn für die Autofahrt anzuschnallen. So wird ein Polizeibus geordert. Das dauert eine Weile und währenddessen macht der Schlosser munter weiter. Vom Rücksitz aus versucht er auf die Vordersitze zu kommen, will sich das Funkgerät der Beamten greifen. Als er mit der Faust ausholt, kommt ihm der Beamte mit einem Nasenstüber zuvor. Zu viert gelingt es den Beamten schließlich, den Betrunkenen in den Polizeibus „umzuladen“ und in die Ausnüchterungszelle zu fahren. Auf der Fahrt spuckt der 46-Jährige um sich und bedenkt die Ordnungshüter mit den übelsten Schimpfworten.

Wie alle Prozessbeteiligten hat nach der Aussage des Polizisten auch der Angeklagte Gelegenheit, Fragen an den Zeugen zu stellen. Er fragt nach einer Verletzung an seinem Bein, von der er behauptet, sie sich damals zugezogen zu haben. Der Polizeibeamte weiß davon nichts. Irgendein Wort des Bedauerns wegen seiner Ausfälligkeiten findet der Angeklagte nicht.

Ganz ähnlich der andere Vorfall. Der Polizei wird ein Betrunkener im Murrhardter Stadtgarten gemeldet. Diesmal ist der 46-Jährige auf den Beinen, hat ein Fahrrad dabei und ist eben im Versuch begriffen, aus der Dachrinne eines Gebäudes zu trinken. Da die Beamten den Betrunkenen nicht sich selbst überlassen wollen, bieten sie ihm an, ihn nach Hause zu fahren. Doch leider ist die Mutter, bei der der 46-Jährige wohnt, nicht da. So erklären die Beamten dem Schlosser, dass sie ihn wohl oder übel in Gewahrsam nehmen müssen.

Bei dieser Ankündigung kippt die Stimmung. Wieder fängt er an zu schreien und zu treten. Die Beamten müssen ihre ganzen Kräfte aufwenden, um den Betrunkenen in das Polizeifahrzeug zu bugsieren. Auf der Fahrt erst wieder die üblichen „Koseworte“ für die Beamten und der Hitlergruß. Dann kippt die Stimmung erneut. Der Angeklagte erklärt plötzlich im Fahrzeug, dass er sich unsterblich in die mitfahrende Polizeibeamtin verliebt habe.

Der Richter berichtet über das Vorstrafenregister des Angeklagten. 18 Einträge sind da vermerkt. Vor allem Trunkenheit im Straßenverkehr hat sich der 46-Jährige zuschulden kommen lassen. Aber auch Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung ist dabei. Und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.

Fast etwas verzweifelt klingt die Frage im Plädoyer des Staatsanwalts: „Was soll man mit Ihnen machen?“ Wie ein roter Faden ziehe sich das Alkoholproblem des Angeklagten durch seine Straftaten. In 23 Jahren (seit der ersten Verurteilung) habe sich da nichts getan. Der Angeklagte hatte zwar etwas von einer angedachten Therapie erwähnt. Aber das hatte den Staatsanwalt nicht überzeugt. Er könne keine positive Sozialprognose stellen und sehe sich deshalb außer Stande, die getrennten Strafen von fünf beziehungsweise sechs Monaten für jeden Vorfall zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger des Angeklagten hält je eine Gefängnisstrafe von drei Monaten für die Vorfälle für genug. Die Frage der Bewährung bejaht er entschlossen.

Der Richter befindet auf vier Monate für jedes Delikt. Der Angeklagte sei aufgrund seines Alkoholkonsums nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Und widmet sich dann der Bewährungsfrage. Im letzten Jahr habe er wegen einer anderen Sache über den Angeklagten zu richten gehabt. Schon damals konnte er dem 46-Jährige keine positive Sozialprognose stellen. Er wendet sich dann direkt an den Angeklagten: „Es ist schlechter geworden mit Ihnen.“ Und fährt fort: „Sie sind kein schlechter Mensch, aber im Moment sieht es nicht gut mit Ihnen aus.“ Da der Schlosser keine größeren Anstrengungen bezüglich Therapie unternommen habe, könne er die ausgesprochene Gefängnisstrafe nicht zur Bewährung aussetzen.

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Erstellt:
16. Februar 2021, 11:30 Uhr

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