Mord wegen Unterhaltszahlungen? Ehemann verteidigt

dpa/lsw Stuttgart. Im Prozess gegen einen 60-Jährigen, der die Tötung seiner getrennt lebenden Frau gestanden hat, hat sich der Angeklagte in seinem letzten Wort stundenlang verteidigt. Die geplante Urteilsverkündung verzögerte sich dadurch. Der Mann erklärte am Dienstag am Landgericht Stuttgart, wie es aus seiner Sicht zu der Tat gekommen war. Anlass seien Unterhaltsforderungen der Ehefrau gewesen: „Ich habe meine Pflicht getan. Ich musste das tun, ich musste das Erbe meiner Kinder erhalten.“

Landgericht Stuttgart. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Landgericht Stuttgart. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Den Angriff auf die 57-Jährige, der der Lehrer auf einem Parkplatz aufgelauert und auf die er mehrfach eingestochen hatte, bezeichnete er als Notwehr. Scheidungsgesetze, die er als ungerecht empfand, hätten ihn dazu gedrängt.

Schon zum Prozessbeginn im Mai hatte er die Tat eingeräumt: Demnach war er vergangenen November aus Australien, wo er zuletzt gelebt hatte, nach Deutschland gereist - im Gepäck ein Messer. Dann spürte er das neue Zuhause seiner Frau in Sindelfingen auf. 1984 war das Paar gemeinsam nach Australien ausgewandert. In der Ehe habe es immer wieder Unstimmigkeiten gegeben. 2015 trennte sich die Frau von ihm und kehrte zurück nach Deutschland.

Ob am Dienstag noch ein Urteil fällt, war zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutsch-Australier Mord vor und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung plädierte dafür, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen, und ihn zu zehn Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Eine lebenslange Haft kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen.

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Erstellt:
9. Juli 2019, 13:13 Uhr

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