Mordfall Lübcke: Gericht plant Beweisaufnahme

dpa Frankfurt/Kassel. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des nordhessischen Regierungspräsidenten geht weiter. Nach einem zähen Auftakt könnten diesmal Beweise geprüft werden. Es stehen auch noch Entscheidungen über zahlreiche Anträge der Verteidigung aus.

Neben dem Mord an Walter Lübcke geht es in dem Verfahren auch um zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz und den Angriff auf einen jungen Iraker. Foto: Thomas Lohnes/Getty Images Europe/Pool/dpa

Neben dem Mord an Walter Lübcke geht es in dem Verfahren auch um zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz und den Angriff auf einen jungen Iraker. Foto: Thomas Lohnes/Getty Images Europe/Pool/dpa

Mit strengen Sicherheitsvorkehrungen geht der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke weiter. Für heute ist der zweite Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt angesetzt.

Wegen der Bedeutung des Prozesses, dem großen öffentlichen Interesse und der Corona-Pandemie gelten strenge Hygiene- und Sicherheitsregeln.

Der Staatsschutzsenat plane in die Beweisaufnahme einzusteigen, erklärte eine Justizsprecherin. Weitere Details nannte das OLG nicht. Seit Dienstag muss sich der 46-jährige Stephan Ernst dort als Hauptverdächtiger verantworten. Der 44-jährige Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Ernst wird vorgeworfen, den CDU-Politiker in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse von Lübckes Haus mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Die Bundesanwaltschaft sieht ein rechtsextremistisches Motiv. Ernst hatte die Tat gestanden, dies aber später widerrufen.

Zum Verhandlungsauftakt hatten die Verteidiger zahlreiche Anträge gestellt, unter anderem einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Auch eine Aussetzung des Verfahrens - unter anderem wegen der großen Aktenmengen und der Corona-Pandemie - war gefordert worden. Entscheidungen über die meisten Anträge stehen noch aus. Im Falle des Befangenheitsantrags könnte der Staatsschutzsenat ohne den Vorsitzenden Thomas Sagebiel entscheiden, gegen den sich der Antrag richtet.

Bisher haben sich die Angeklagten vor Gericht nicht zur Tat direkt geäußert - trotz eines eindringlichen Appells von Sagebiel. Allerdings hatten die Verteidiger von Ernst es offengelassen, ob und in welcher Form ihr Mandant dies noch macht.

Neben dem Mord an Lübcke geht es in dem Verfahren auch um zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz - die Angeklagten horteten Schusswaffen - und den Angriff auf einen jungen Iraker. Den soll Ernst 2016 von hinten niedergestochen und schwer verletzt haben. Er tritt als Nebenkläger auf, ebenso wie die Familie von Walter Lübcke.

Zum Prozessauftakt am Dienstag hatten sich bereits in der Nacht lange Schlangen vor dem Gerichtsgebäude gebildet. Denn wegen der Covid-19-Pandemie ist der Zugang für Besucher und Journalisten stark beschränkt. Das wird auch am zweiten Prozesstag so sein.

Zum Artikel

Erstellt:
18. Juni 2020, 04:19 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen