Mordplan soll nur schwarzer Humor gewesen sein

Weil ein Drogenkonsument nicht zahlte, sollte er womöglich umgebracht werden – Dealer-Trio bestreitet den Vorwurf vor Gericht

Symbolbild: imago

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Von Bernd S. Winckler

STUTTGART/SCHORNDORF. Hatten ein 41-jähriger Mann aus Schorndorf und zwei 30- und 35-jährige Frauen die Absicht, einen Drogenkunden umzubringen, der ihnen 5000 Euro schuldete? Bei einem Verfahren beim Stuttgarter Landesgericht geht es neben Rauschgifthandel auch um den Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord. Das Trio bestreitet den Vorwurf „Anstiftung zum Mord“. Doch der Staatsanwalt ist anderer Meinung.

Dass sie von Mitte 2017 bis zur Festnahme im Sommer vergangenen Jahres im gesamten Rems-Murr-Kreis einen schwunghaften Handel mit Kokain und größeren Mengen Marihuana betrieben, das gaben die drei Angeklagten jetzt vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts zu. Etwas anderes wäre auch sinnlos gewesen, da die Rauschgiftfahnder die Telefone der nun Angeklagten abgehört hatten. An diesem dritten Prozesstag ist klar, dass es ein umfangreicher und gemeinschaftlicher Handel mit Kokain und Marihuana war, der mit empfindlichen Strafen zu ahnden sei. Bei den Ermittlungen der Polizei wurde allerdings auch rein zufällig ein Gespräch zwischen den Angeklagten mitgehört, in dem es darum ging, jenen jungen Mann, der ihnen aufgrund von Drogenlieferungen 5000 Euro schuldete, mit einem Tabletten-Cocktail unter die Erde zu bringen. Das auserkorene Opfer befand sich zu dieser Zeit gerade in der psychiatrischen Abteilung der Klinik in Winnenden. Dort war der Drogenkonsument gelandet, weil er versucht hatte, sich das Leben zu nehmen – was allerdings nicht klappte. Seine Ehefrau berichtete im Zeugenstand indes, dies alles sei nur eine Show gewesen.

Aus dem abgehörten Telefonat war ersichtlich, dass das angeklagte Trio dem Mann in die Klinik ein Paket Drogen bringen wolle, vermischt mit einem hoch dosierten Medikament, das – wie allseits bekannt – zum Tod führen kann. Doch die Aussagen bei diesem mitgehörte Telefongespräch seien „schwarzer Humor“ gewesen, bekundeten die Angeklagten jetzt vor Gericht. Ein Mordanschlag sei nie geplant gewesen. Wie auch immer: Die Polizei griff zu, ehe etwas passierte.

Dass es sich ausschließlich um schwarzen Humor gehandelt habe, das will der Staatsanwalt nicht gelten lassen. Für ihn liegt in seinem am Freitag gehaltenen Plädoyer klar auf der Hand, dass der Mordplan im Raume stand. Man habe zwar von der Ungefährlichkeit der betreffenden Medikamentendosis gewusst, um die es ging. Aber der Hauptangeklagte, der 41-jährige Schorndorfer, habe an der Idee der Ermordung festgehalten, weil es für ihn keine Hoffnung mehr gab, die 5000 Euro von dem Schuldner zu bekommen. Dies, so der Ankläger, stelle den Straftatbestand der gemeinschaftlichen heimtückischen versuchten Anstiftung zum Mord dar. Allein dafür beantragte er vier Jahre Haft für den 41-Jährigen. Dazu noch weitere Strafen wegen Rauschgifthandels – macht zusammen sechs Jahre. Die 35-jährige Angeklagte soll nach dem Willen des Staatsanwalts für ihre Beihilfe zum Rauschgifthandel drei Jahre hinter Gitter, während die letzte im Bunde, die 30-jährige Ehefrau des Hauptbeschuldigten, mit einer einjährigen Bewährungsstrafe plus Bußgeldzahlung von 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung davonkommen soll. Zudem beantragte der Ankläger die gerichtliche Einziehung von 14000 Euro, die bei Hausdurchsuchungen der Angeklagten in Schorndorf sichergestellt worden waren. Für die Verteidiger hingegen ist der Vorwurf der versuchten Mordanstiftung vom Tisch, weil es sich hierbei tatsächlich nur um einen Witz gehandelt habe. Deshalb könnten nur noch wegen der Drogenvorwürfe Strafen im Bewährungsbereich verhängt werden. Die Urteile sollen am Mittwoch nächster Woche verkündet werden.

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Erstellt:
16. Februar 2019, 06:00 Uhr

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