Mordversuch mit brennender Decke

36-Jährige soll versucht haben, schlafende Patientin in der Psychiatrie Winnenden zu verbrennen

Mordversuch mit brennender Decke

© Romolo Tavani

Von Bernd S. Winckler

WINNENDEN/STUTTGART. Das Stuttgarter Landgericht befasst sich mit einer Brandstiftung in Verbindung mit versuchtem Mord in einem Patientenzimmer der Winnender Psychiatrie.

Eine 36-jährige psychisch kranke Frau sitzt auf der Anklagebank. Sie soll am 30. Dezember 2018 versucht haben, eine schlafende Mitpatientin zu verbrennen – ein heimtückisch versuchter Mord und Körperverletzung, sowie Sachbeschädigung, so die Anklage. Die Richter sind es fast schon gewohnt, mit Brandlegungen im ZfP (Zentrum für Psychiatrie in der Winnender Schlossstraße) umzugehen und zu verhandeln. Zeugen berichten, dass es in dieser Einrichtung ständig irgendwo brenne. So auch diese 30-Jährige, der der Mordanschlag galt.

Die Staatsanwältin berichtete: An jenem Tag gegen 8.10 Uhr habe die heute 36-jährige Beschuldigte in dem Patientenzimmer auf der Station B1 die tief schlafende Mitpatientin gesehen und unter ihre Zudecke ein Papiertaschentuch gelegt, welches sie mit einem Feuerzeug in Brand setzte. Schnell hatte die Decke Feuer gefangen, heißt es in der Anklage. Dann sei zufällig ein Pfleger in das Zimmer gekommen und habe das Schlimmste verhindert, indem er die brennende Decke von der schlafenden Frau wegriss und löschte. Zum Glück sei die Frau dabei nicht verletzt worden.

Doch die Anklage wirft der 36-Jährigen einen zweiten Brandanschlag vor. Sie sei nach dieser ersten missglückten Brandstiftung in ein sogenanntes Isolierzimmer der Anstalt gebracht worden. Dort, so der Vorwurf, habe sie danach ebenfalls eine Bettdecke mit ihrem Feuerzeug in Brand gesetzt. Diesmal erlitt ein Pfleger, der das Feuer zu löschen versuchte, eine Rauchgasvergiftung. Die Staatsanwaltschaft beantragte bereits zu Beginn der Verhandlung, die Frau wegen ihrer Allgemeingefährlichkeit in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Tatsächlich leide die Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und sei daher im Sinne des Strafrechts auch nicht schuldfähig. Zum Schutze der Allgemeinheit jedoch sei ihre Einweisung in die Psychiatrie nötig. Bisher war die Frau zur freiwilligen Behandlung im ZfP. Sie ist, wie sie selber angibt, in Backnang geboren und lebte dort, bis die Krankheit mit 18 Jahren erstmals auftrat. „Ich habe Stimmen gehört und ich hatte Halluzinationen“, sagt sie. Daher habe sie das Abitur nicht mehr geschafft, sei dann Hauswirtschafterin geworden. An die Brandstiftung selbst erinnert sie sich nur vage: „ich weiß es nicht mehr!“ Dann sagt sie, die andere Patientin habe sie gemobbt und beleidigt. Umbringen habe sie sie nicht wollen. Auf weitere Fragen der Richter gibt sie keine Antwort mehr. Das Opfer selbst sagt im Zeugenstand, sie habe keine Angst vor der Beschuldigten gehabt. Und sie habe auch nie daran gedacht, dass die Frau sie umzubringen gedachte. Mithilfe eines psychiatrischen Sachverständigen wollen die Richter in den folgenden Verhandlungstagen herausfinden, welchen Grad die psychische Krankheit zur Tatzeit aufwies.

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Erstellt:
18. April 2019, 06:00 Uhr

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