Motiv für tödlichen Angriff mit Samuraischwert unklar

dpa/lsw Stuttgart. Wenige Monate vor einer tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert in Stuttgart soll ein wegen Mordes angeklagter Mann nach eigener Aussage vom späteren Opfer missbraucht worden sein. Dies habe der 31-Jährige den Polizisten nach der Bluttat in einer Vernehmung angegeben, sagte ein Kriminalbeamter am Montag in Stuttgart als Zeuge vor dem Stuttgarter Landgericht.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild

Der Angeklagte schweigt weiter zu den Vorwürfen und einem Motiv. Allerdings soll der Jordanier, der sich bei seiner Einreise als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte, in Gesprächen und Chats mit Bekannten und Verwandten wiederholt behauptet haben, er sei der Messias. Auch sei er Gottes Gesandter und lebe ein Doppelleben.

Der 31-Jährige soll seinen früheren Mitbewohner im vergangenen Juli in Stuttgart auf offener Straße mit einem Samuraischwert ermordet haben. Zeugen hatten den Gewaltexzess in einer Hochhaussiedlung mit Handykameras aufgenommen.

Das Motiv bleibt trotz der jüngsten Aussagen weiter unklar. Anzeichen für politische oder extremistische Gründe gibt es nach Angaben der Polizei und nach der Auswertung seines Mobiltelefons nicht. Unsicher ist auch, ob die Kammer die Attacke als Mord oder Totschlag wertet. Schätzt sie oder ein Gutachter den Mann als psychisch krank ein, wäre er schuldunfähig. Fünf Tage vor der Tat soll der Angeklagte einer Sozialarbeiterin gesagt haben, sein Kopf sei „kaputt“.

Nach der Tat sei der Mann sehr ruhig gewesen, er habe bei der Festnahme einen klaren Eindruck gemacht, sagte der Kriminalbeamte als Zeuge am Montag weiter aus. Auf den Hinweis, das Opfer sei tot, habe der Jordanier erleichtert reagiert und „Gott sei Dank!“ gesagt. Der Prozess wird am 6. Juli (9.15 Uhr) fortgesetzt. Ein Urteil wird nicht vor Ende Juli erwartet.

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Erstellt:
29. Juni 2020, 12:27 Uhr

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