Medaille für Zivilcourage erhalten

Helfer von Aschaffenburg muss Deutschland nun doch verlassen

Ein mutiger Somalier verfolgte den Messerangreifer von Aschaffenburg und erhielt eine Medaille für Zivilcourage. Warum er aktuell dennoch keine Chance hat, im Land bleiben zu dürfen.

Zahlreiche Kerzen und Blumen sind im Park Schöntal in Gedenken an die Opfer des tödlichen Messerangriffs aufgestellt. (Archivbild)

© Daniel Karmann/dpa/Daniel Karmann

Zahlreiche Kerzen und Blumen sind im Park Schöntal in Gedenken an die Opfer des tödlichen Messerangriffs aufgestellt. (Archivbild)

Von red/dpa

Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage nun doch verlassen. Grund sei unter anderem, dass der Asylbewerber trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit. Zuvor hatte das „Main-Echo“ berichtet.

Der Somalier habe eine genehmigte Beschäftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsfähigkeit gestellt, teilte die Behörde mit. Vor allem ohne Arbeit bestehe für ihn keine dauerhafte Bleibeperspektive. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel.

Wutausbruch im Landratsamt

Er habe „die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt“, hieß es von der Regierung von Unterfranken. Auch ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilte mit, der 30-Jährige zeige keine Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme und sei bis heute vollumfänglich auf Sozialleistungen angewiesen. 

Darüber hinaus habe sich der Mann zuletzt in erheblichem Maße problematisch im Umgang mit staatlichen Stellen und deren Personal verhalten. Gegenüber Mitarbeitern des Landratsamtes und der ihm zugewiesenen Unterkunft sei er sehr aggressiv gewesen und sei nach einem Wutausbruch, bei dem er Gewalt gegen Mobiliar ausgeübt habe, vom Sicherheitsdienst aus dem Landratsamt entfernt werden. Ihm sei Hausverbot erteilt worden. Zudem sei der 30-Jährige wegen zwei krimineller Delikte zu Geldstrafen verurteilt worden, ein weiteres Ermittlungsverfahren sei noch anhängig.

Der Mann streitet nach einem Bericht des „Main-Echo“ ab, sich nicht um einen Job bemüht zu haben. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: „Die Behörden lügen“. Und: „Sie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden.“

Bisher geduldet

Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar dieses Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf weiteres in einer forensischen Psychiatrie. 

Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden regelmäßig befristet erstellt und manchmal auch verlängert.

Söder verlieh ihm Medaille für Zivilcourage

Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe „bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen“, „sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient“. 

Asylantrag war schon im Mai 2024 abgelehnt worden

Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte. 

Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird. 

Behörde empfiehlt freiwillige Ausreise

Nach Berichten über eine drohende Abschiebung im Frühjahr hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, diese beruhten auf einem „Missverständnis“, das Ministerium hatte auf die Duldung des Mannes als Zeuge im Prozess sowie die Arbeitserlaubnis verwiesen. 

Die Regierung von Unterfranken teilte nun zwar mit, der Mann müsse Deutschland verlassen. Doch die Behörde empfehle ihm eine freiwillige Rückkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitze. So bliebe ihm die Option, später gegebenenfalls über ein Fachkräftevisum zurück nach Deutschland zu kommen, „wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt“.

Das bayerische Innenministerium teilte mit, dem Mann sei seitens der Ausländerbehörde jede Möglichkeit eröffnet worden, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen. „Diese Chance hat er nicht genutzt, vielmehr hat er sich durch sein Verhalten selbst jeglicher Perspektive in Deutschland beraubt und muss die Bundesrepublik Deutschland in Richtung Italien verlassen.“

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Erstellt:
9. Dezember 2025, 16:12 Uhr
Aktualisiert:
9. Dezember 2025, 18:19 Uhr

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