Anleger-Musterverfahren gegen VW-Holding erst im November

dpa Leinfelden-Echterdingen. Im Streit um mögliche Schadenersatzansprüche von Aktionären der VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zusammenhang mit dem Dieselskandal soll erst im November weiterverhandelt werden. Nach dem Auftakt des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch kündigte der vorsitzende Richter Stefan Vatter an, man strebe den 9. und den 10. November als nächste Verhandlungstermine an. Bis dahin hätten beide Seiten dann ausreichend Zeit, aufgekommene Rechtsfragen zu klären. Beide Verhandlungstage sollen wie bereits die Auftaktsitzung in der Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart stattfinden.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa

Die Kläger sind der Ansicht, dass die in Stuttgart sitzende PSE sie zu spät über die finanziellen Folgen der Dieselaffäre bei VW informiert hat. Die Holding weist die Vorwürfe zurück.

Nun soll grundsätzlich juristisch geklärt werden, welche Seite recht hat - dabei geht es auch um die besondere Rolle der PSE. Diese ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein eigenes operatives Geschäft. Bereits seit 2018 läuft unabhängig davon am Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren zur Frage, ob VW selbst seine Aktionäre hätte früher über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informieren müssen.

© dpa-infocom, dpa:210727-99-563013/5

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Erstellt:
28. Juli 2021, 03:45 Uhr

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