Mutter nach Tötung ihres Babys verurteilt

dpa/lsw Ravensburg. Eine Mutter wird nach dem gewaltsamen Tod ihres Kindes als Mörderin zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie legt Revision ein - und der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil. Nun musste das Landgericht Ravensburg den Fall erneut bewerten: War es Mord oder Totschlag?

Die Statue Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Peter Steffen/Archivbild

Die Statue Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Peter Steffen/Archivbild

Acht Jahre statt lebenslang: Eine Frau ist nach der Tötung ihres Neugeborenen vom Landgericht Ravensburg wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter bewerteten die Tat nicht als Mord - anders als ihre Kollegen, die die Frau im vergangenen Jahr zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt hatten. Im neu aufgerollten Prozess sprach der Vorsitzende Richter von einer spontanen Tat, begangen aus Verzweiflung: „Was feststeht ist, die Angeklagte wollte von Anfang an dieses Kind nicht. Das heißt aber nicht, dass die Angeklagte von Anfang an vorhatte, das Kind wird sterben müssen.“

Der Fall hatte vor rund zwei Jahren für Aufsehen gesorgt: Nachdem sie ihre Schwangerschaft monatelang vor Familie und Freunden geheim gehalten hatte, brachte die damals 23-Jährige das Kind in der Nähe eines Bauernhofs bei Mengen (Kreis Sigmaringen) zur Welt. Die Wehen hatten eingesetzt, während sie mit ihrem damaligen Partner und einem weiteren Pärchen aus dem Urlaub zurückfuhr. In einiger Entfernung der Gruppe gebar die Frau in der Dunkelheit und steckte dem Neugeborenen danach einen Pfropfen aus Küchenpapier in Mund und Rachen. So ließ sie das Kind in der Wiese liegen. Es erstickte kurz darauf.

„Sie hat bewusst und uneingeschränkt schuldfähig gehandelt“, urteilte der Vorsitzende Richter und warf der Angeklagten vor, sich nicht früher Hilfe gesucht zu haben. „Es ist eine Spontanhandlung. Aber dass es zu dieser Spontanhandlung kam, ist Ergebnis ihrer himmelschreienden Verantwortungslosigkeit im Vorfeld.“ Warum sie die Schwangerschaft vor allen geheim hielt, dafür gab es nach Ansicht des Richters keine rationalen Gründe.

Die erste Instanz hatte der Deutschen niedrige Beweggründe bescheinigt: Sie habe die Beziehung zu ihrem Freund, der noch keine Kinder wollte, nicht gefährden wollen. Daher sahen die Richter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gegeben. Auf Revision der Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben und zur Verhandlung an eine andere Kammer in Ravensburg verwiesen. Allerdings zweifelte die höhere Instanz nur das unterstellte Motiv an, nicht die Tathandlung.

Der neu aufgerollte Prozess konzentrierte sich daher auf die Frage: Warum hat die damals 23-Jährige ihr Kind getötet? „Die Angeklagte wollte das Lügengerüst, das sie schon während der Schwangerschaft aufgebaut hatte, aufrecht erhalten“, erklärte die Staatsanwältin. Es habe aber nicht festgestellt werden können, dass die Frau ihr Kind als „Störfaktor“ beseitigen wollte, um ihr Leben wie gewohnt weiter zu führen. Daher rückte die Staatsanwältin vom Vorwurf des Mordes ab und forderte elfeinhalb Jahre Gefängnis.

Die Verteidigerin argumentierte wiederum dafür, den Totschlag als minder schweren Fall zu bewerten und ihre Mandantin zu vier Jahren Haft zu verurteilen. Sie fasste zusammen: „Alles bleibt etwas nebulös, nicht rational nachvollziehbar.“ Sowohl das Verhalten in der Schwangerschaft als auch in der Tatnacht sei in weiten Teilen rätselhaft geblieben. Und das, obwohl die Angeklagte vor Gericht detailliert zu dem Geschehen ausgesagt hatte. „Es tut mir unheimlich leid, was passiert ist“, betonte sie in ihrem letzten Wort.

Auch gegen dieses Urteil kann Revision eingelegt werden. Gegen den Ex-Freund und Vater des Kindes hat die Staatsanwaltschaft inzwischen auch Anklage erhoben. Dem 24-Jährigen wird versuchter Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen, wie die Behörde Ende April mitteilte. (Az. 2Ks 21 Js 11407/17(2))

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Erstellt:
15. Mai 2019, 20:41 Uhr

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