Nach BGH-Entscheidung: Männer zum dritten Mal verurteilt

dpa/lsw Hechingen. Ein junger Mann wird 2016 aus einem Auto heraus erschossen. Sein Bruder soll einen Rache-Mord geplant haben. Mit einem Komplizen wird er dafür zwei Mal verurteilt. Der BGH hebt beide Urteile auf. Nun standen die beiden wieder vor Gericht.

Ein Richterhammer aus Holz auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Ein Richterhammer aus Holz auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Wegen Verabredung zum unerlaubten Erwerb von Kriegswaffen sind zwei Männer am Dienstagabend vor dem Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Männer wurde nach Auskunft eines Gerichtssprechers zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der zweite Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Die beiden Angeklagten waren bereits wegen Verabredung zum Mord zu Haftstrafen verurteilt worden. Doch beide Urteile aus den Jahren 2018 und 2019 hatten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Bestand. Der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, der als Tateinheit mitangeklagt war, blieb von der BGH-Entscheidung unangetastet. In einem zweiten Prozess hatte sich die nun erhobene Anklage ergeben, doch das Strafmaß wurde vor dem Bundesgerichtshof erneut bemängelt.

Das Motiv der beiden Männer soll Rache gewesen sein. Der Bruder eines Angeklagten war 2016 aus einem fahrenden Auto heraus in Hechingen (Zollernalbkreis) erschossen worden. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, Anschläge auf den inzwischen verurteilten Todesschützen und seine Familie geplant zu haben. Sie sollen sich dazu verabredet haben, Handgranaten und ein Gewehr zu besorgen. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Anschlagsvorhaben der beiden als nicht konkret genug bewertet. Weder habe ein Zeitpunkt für ein Tötungsdelikt festgestanden noch hätten sich die Mordabsichten gegen konkrete Personen gerichtet, hieß es damals in der Begründung. Auch Waffen und Geld dafür seien nicht vorhanden gewesen.

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Erstellt:
3. November 2020, 19:56 Uhr

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