Kommunen ziehen Konsequenzen aus Wochenend-Krawallen

dpa/lsw Stuttgart/Heidelberg/Tübingen. Mit Sperrungen und Alkoholverboten haben Stuttgart, Heidelberg und Tübingen auf die Ausschreitungen vom Wochenende reagiert. Unterdessen laufen die Ermittlungen gegen die Randalierer weiter - mit Erfolg.

Menschen gehen in Stuttgart an der Freitreppe vorbei. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Menschen gehen in Stuttgart an der Freitreppe vorbei. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Nach gewaltsamen Ausschreitungen am Wochenende haben mehrere Kommunen neue Verbote in ihren Innenstädten erlassen. Wie die Stuttgarter Stadtverwaltung am Dienstag mitteilte, gilt für die Freitreppe an bestimmten Abenden ein Verweilverbot. Auch die Heidelberger Neckarwiese wird von Mittwochabend an zur Sperrzone, in der Tübinger Innenstadt gilt ein Alkoholverbot. Unterdessen meldete die Heidelberger Polizei Ermittlungserfolge nach den dortigen Krawallen.

Nach Angaben von Polizei und Heidelberger Staatsanwaltschaft durchsuchten die Ermittler am Dienstagmorgen die Anwesen von drei Verdächtigen im Alter von 17 und 18 Jahren. Die beiden 17-Jährigen stehen demnach im Verdacht, das Zelt einer Corona-Schnellteststation unter anderem mit einem Holzpfahl demoliert zu haben. Der 18-Jährige soll mit einem E-Scooter auf den Pavillon eingeschlagen und eine Flasche auf einen fahrenden Streifenwagen geworfen haben. Er wurde noch am Dienstag einer Richterin vorgeführt, die Haftbefehl unter anderem wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch erließ.

Um rund um Fronleichnam Ausschreitungen wie an den vergangenen Wochenenden zu verhindern, erließ die Stadt Stuttgart ein Verweilverbot für die Freitreppe freitags und samstags sowie an Abenden vor Feiertagen je von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages. Das Areal zu durchqueren, bleibe aber erlaubt.

Die Freitreppe zum kleinen Schlossplatz ist ein beliebter Treffpunkt in der Stadtmitte. Bei den Ausschreitungen am Samstagabend, bei denen mehrere Polizisten verletzt wurden, sei sie „Ausgangspunkt der Provokationen und Übergriffe“ gewesen, begründete Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) die Entscheidung. Es gehe darum, „Provokateuren die Bühne zu nehmen“. Ein ähnliches Verbot in anderen Teilen der Innenstadt sei vorerst nicht geplant, die Krawalle dürften nicht zu einem „Kollektivverbot“ führen.

In Heidelberg gilt auf der Neckarwiese von Mittwochabend bis Montagmorgen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ebenfalls ein Aufenthaltsverbot. Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, sollen Spaziergänger oder Jogger dort aber erlaubt bleiben. Für die Innenstadt kündigte die Stadtverwaltung verstärkte Kontrollen von Polizei und Ordnungsdienst an.

Auch die Stadt Tübingen zieht nach den Ausschreitungen vom Wochenende Konsequenzen. Nach Angaben der Verwaltung gilt in der Innenstadt von Mittwoch an zwischen 22.00 Uhr und 4.00 Uhr ein Alkoholverbot abseits der Außengastronomie. Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte eine solche Regelung nach den Krawallen am Wochenende angekündigt.

© dpa-infocom, dpa:210601-99-822601/4

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Erstellt:
1. Juni 2021, 15:34 Uhr

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