Eichstetten am Kaiserstuhl
Nach tödlichen Schüssen: Ermittlung gegen Polizisten eingestellt
Ein Mann mit einer Schrotflinte wird auf der Straße von der Polizei niedergeschossen. Ein Irrtum der Beamten, so die Staatsanwaltschaft – aber ein unvermeidbarer.

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Nach den tödlichen Schüssen auf einen Mann in Eichstetten am Kaiserstuhl sind die Ermittlungen eingestellt worden. (Archivbild)
Von red/dpa/lsw
Nach den tödlichen Schüssen auf einen bewaffneten 48-Jährigen in Eichstetten am Kaiserstuhl sind die Ermittlungen gegen zwei beteiligte Polizisten eingestellt worden. Die Beamten seien zwar irrtümlich von einer Notwehrlage ausgegangen, dieser Irrtum sei aber nicht vermeidbar gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit. Die Behörden gehen davon aus, dass sich der Mann von der Polizei erschießen lassen wollte. Zunächst hatte der SWR berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach den tödlichen Schüssen Mitte Februar in Eichstetten am Kaiserstuhl gegen zwei 31 und 32 Jahre alte Polizisten wegen des Verdachts des Totschlags beziehungsweise des versuchten Totschlags ermittelt. Der Schusswaffengebrauch wird in solchen Fällen vom Landeskriminalamt untersucht. Die Schüsse der Beamten hatten einen 48 Jahre alten Mann so schwer verletzt, dass er an seinen Verletzungen starb.
Mit der Schrotflinte durch die Zimmertür
Der 48-Jährige hatte zuvor seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind geschlagen und mit einer Schrotflinte bedroht. Nachdem die Frau den Notruf gewählt und sich mit dem Kind in einem Zimmer verbarrikadiert hatte, schoss der 48-Jährige durch die Tür. Die Frau konnte ihren Sohn schließlich einem Nachbarn durch ein Fenster übergeben.
Schließlich verließ der Mann die Wohnung mit der Waffe und wurde kurze Zeit später von den herbeigeeilten Polizisten gestellt. Seine Schrotflinte legte er laut Polizei trotz Aufforderung nicht ab, stattdessen habe er die sich im Laufschritt nähernden Beamten damit bedroht. Diese hätten dann mehrere Schüsse abgegeben. Einer habe den Mann so getroffen, dass er auf dem Transport in die Klinik an inneren Blutungen verstarb, so die Staatsanwaltschaft.
Nur Sekundenbruchteile für eine Entscheidung
Der Mann hätte laut Ermittlungen des Landeskriminalamts wahrscheinlich gar keinen Schuss mehr aus seiner Waffe auf die Polizisten abgeben können, so die Staatsanwaltschaft. „In dieser Situation unterlagen die handelnden Polizisten dem Irrtum, sich in einer Notwehrlage zu befinden und ihr eigenes Leben - sowie das ihrer Kollegen - durch gezielte Schüsse auf den vermeintlichen Angreifer verteidigen zu dürfen“, schreibt die Anklagebehörde.
In dem nur Sekundenbruchteile andauernden Augenblick sei es den Beamten nicht möglich gewesen, sich über die genaue Situation ein Bild zu machen, etwa ob sich im Lauf der Waffe Munition befand und ob der Mann tatsächlich einen Schuss auf sie abgeben wollte. „Da der Irrtum der Polizisten insoweit aber nicht vermeidbar war, ist der Tod des Mannes den Beschuldigten strafrechtlich nicht vorwerfbar.“