Nach Unfall: Erst einmal abwarten

Ansbach (epd). Wer nach einem unverschuldeten Autounfall vorschnell seine eigene Vollkaskoversicherung einschaltet, bleibt auf den entstandenen Kosten womöglich sitzen. Das Landgericht Ansbach jedenfalls verwehrte einer Autofahrerin nun eine Entschädigung für die gestiegenen Beiträge der Vollkaskoversicherung (AZ: 4 C 987/17). Die betroffene Frau hatte Anfang November 2016 einen Unfall auf der A 7 bei Dinkelsbühl. Einige Wochen später meldete sich die Versicherung des Unfallverursachers, um den Haftpflichtschaden abzuwickeln – doch da hatte die Frau das Ganze bereits über ihre Vollkaskoversicherung geregelt.

Die Vollkaskoversicherung stufte daraufhin die Beiträge der Frau hoch – was für die Folgejahre Mehrkosten von gut 1900 Euro bedeutet. Dieses Geld verlangte sie von Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zurück. Ohne Erfolg: Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Frau die Regulierungsbereitschaft der Haftpflichtversicherung nicht ausreichend abgewartet und vorschnell gehandelt habe. Damit habe sie auch gegen ihre „Pflicht zur Geringhaltung des Schadens“ verstoßen. Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Ansbacher Amtsgerichts von Ende 2017. Das Urteil ist damit nun rechtskräftig.

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Erstellt:
6. Februar 2019, 03:14 Uhr

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