Militärbündnis

NATO-Artikel 4 und 5: Was steht drin?

Was regeln die NATO-Artikel 4 und 5? Ein Überblick zu deren Bedeutung und möglichen Anwendungsfällen.

Flagge der NATO.

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Flagge der NATO.

Von Lukas Böhl

Artikel 4 gibt jedem Mitgliedsland das Recht, den Nordatlantikrat einzuberufen, wenn es seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht sieht. In der Praxis bedeutet das: Bevor es zu militärischen Schritten kommt, wird die Lage politisch diskutiert und abgestimmt. Der Zweck ist ein Austausch von Informationen, eine gemeinsame Bewertung von Risiken und mögliche gemeinsame Maßnahmen. Ein Aufruf nach Artikel 4 verpflichtet nicht automatisch zu militärischem Eingreifen. Er öffnet den Raum für diplomatische und präventive Lösungen.

Seit 1949 wurde Artikel 4 achtmal offiziell angewandt. Zuletzt am 10. September 2025, als Polen nach dem Eindringen russischer Drohnen in seinen Luftraum Konsultationen verlangte. Weitere Fälle waren u. a. die türkischen Anträge während des Syrienkriegs (2012) oder das gemeinsame Vorgehen osteuropäischer Staaten nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022.

Was steht in Artikel 5?

Während Artikel 4 Konsultation ermöglicht, ist Artikel 5 der Kern der NATO-Verpflichtung. Er besagt, dass ein bewaffneter Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf alle gewertet wird. Jedes Land verpflichtet sich, „unverzüglich“ Beistand zu leisten. Der Beistand kann militärisch oder auf andere Weise geleistet werden, je nach eigenen Möglichkeiten. Auch logistische, nachrichtendienstliche oder humanitäre Unterstützung gilt als Erfüllung der Beistandspflicht. Artikel 5 wurde 1949 vor allem als Schutz vor einer Ausweitung sowjetischer Macht konzipiert. Bislang wurde Artikel 5 nur einmal ausgelöst. Und zwar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Daraufhin unterstützte die NATO die USA mit Überwachungsflügen (Operation Eagle Assist) und Marineeinsätzen (Operation Active Endeavour).

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Erstellt:
22. September 2025, 08:50 Uhr

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