Naturschützer fordern Informationen: Pestizid-Einsatz

dpa/lsw Stuttgart. Im Kampf um Transparenz im Umgang mit Pestiziden sehen sich Naturschützer und Wasserversorger durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Der Naturschutzbund Nabu Baden-Württemberg und der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) hatten mehrfach gegen das Land geklagt. Konkret hatten sie von der Landwirtschaftsverwaltung des Landes die Weitergabe anonymer Daten von Agrarbetrieben zum Einsatz von Pestiziden gefordert.

Ein Landwirt fährt mit einer Pestizid- und Düngerspritze über ein Feld. Foto: Patrick Pleul/ZB/dpa/Symbolbild

Ein Landwirt fährt mit einer Pestizid- und Düngerspritze über ein Feld. Foto: Patrick Pleul/ZB/dpa/Symbolbild

In drei Verfahren liegen in erster Instanz Urteile vor, die die Landesregierung zur Herausgabe von Daten über den Einsatz von Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natur- und Wasserschutzgebieten verpflichten. Drei weitere Verfahren sind noch anhängig.

„Mit der Geheimniskrämerei beim Thema Pestizide muss endlich Schluss sein“, sagte der Landesvorsitzenden des Nabu, Johannes Enssle. „Die grün-schwarze Landesregierung darf EU-weit verbriefte Bürgerrechte, wie das Transparenzprinzip und den Zugang zu Umweltinformationen, nicht mit Füßen treten.“

Beklagt war in den drei Fällen das Land, vertreten durch die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg. Diese haben nach Angaben des Agrarministeriums Berufung eingelegt gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte. Die Verwaltung trage keine Daten für eine Gesamtstatistik zusammen, die veröffentlicht werden könnten, hieß es aus dem Ministerium. Die geforderten Daten lägen der Verwaltung schlichtweg nicht vor. Zudem würden chemisch-synthetische Pflanzenschutzmitteln ab Januar 2022 in Naturschutzgebieten verboten. Das sei mit dem Nabu beraten und so auch beschlossen worden.

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Erstellt:
7. September 2020, 12:14 Uhr

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