Nebenkläger halten Schützen von Rot am See für schuldfähig

dpa Ellwangen. Die Nebenkläger halten den Angeklagten im Mordprozess um die Todesschüsse in Rot am See für voll schuldfähig. Eine psychische Störung bezweifelten die zwei Nebenklägerinnen am Donnerstag vor dem Landgericht Ellwangen. „Es gibt und gab keinen Wahn“, sagte eine der Vertreterinnen. Dem 27 Jahre alten Angeklagten wird sechsfacher Mord und zweifacher versuchter Mord vorgeworfen. Er soll seine Eltern, Halbgeschwister sowie Onkel und Tante Ende Januar in der Gemeinde bei Schwäbisch Hall heimtückisch erschossen haben. Zwei weitere Angehörige konnten sich schwer verletzt retten.

Der Angeklagte wird im Landgericht Ellwangen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Angeklagte wird im Landgericht Ellwangen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Ein Gutachter hatte Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung bei dem Deutschen diagnostiziert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit bei drei der Taten gesehen. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden und Misshandlungen seiner Mutter als Motiv angegeben. Sie soll unter anderem versucht haben, ihn mit weiblichen Hormonen zu vergiften.

Die Plädoyers der Verteidigung stehen noch aus. Das Urteil soll nicht vor 14.30 Uhr fallen.

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Erstellt:
10. Juli 2020, 09:42 Uhr

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