Neue Insolvenzregelung für Reiseveranstalter

dpa Berlin. Nach der Pleite des Reiseanbieters Thomas Cook fürchteten Tausende Kunden, auf ihrem Geld sitzenzubleiben. Eine neues Gesetz soll das künftig ausschließen.

Hintergrund der Pläne ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook vergangenes Jahr. Foto: Marcel Kusch/dpa

Hintergrund der Pläne ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook vergangenes Jahr. Foto: Marcel Kusch/dpa

Als Lehre aus der Thomas-Cook-Pleite will die Bundesregierung Reisende bei Insolvenzen künftig mit einem Fonds absichern.

Nur Veranstalter, die in diesen gemeinsamen Topf einzahlen, sollen künftig noch Pauschalreisen anbieten. Einen entsprechenden Vorschlag des Bundesjustizministeriums hat das Kabinett in Berlin angenommen. Verbraucherschützer begrüßten die Pläne. Die von der Corona-Krise hart getroffene Reisebranche warnte vor zusätzlichen Belastungen.

Derzeit können Versicherer von Reiseanbietern ihre Haftung für Erstattungen auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen, was nach Auskunft des Ministeriums auch stets geschieht.

Eine Haftungsbeschränkung soll es künftig weder für Reiseanbieter noch deren Versicherer geben, damit auch riesige Schadenssummen in Zukunft abgesichert sind und nicht vom Steuerzahler übernommen werden müssen. „Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Reiseanbieter müssen als Sicherheit Summen beiseite legen, deren Höhe sich an ihrer Bonität bemisst. Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, soll zunächst diese Sicherheit verwendet werden und im nächsten Schritt falls nötig Mittel aus dem gemeinsamen Fonds, der in der Aufbauphase noch durch eine staatliche Garantie abgesichert wird. Hinzu kommen als weitere Sicherheit Rückdeckungsversicherungen und gegebenenfalls Kreditzusagen.

Verbraucherschützer begrüßten die Pläne. „Die Eckpunkte sind ein richtiger Schritt, damit Pauschalreisende in Zukunft besser gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters abgesichert sind“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller.

Der Fonds sollte mindestens 20 Prozent des Vorjahresumsatzes eines Veranstalters absichern. Da wegen der Corona-Krise in der Reisebranche viele Insolvenzen drohten, sollte das neue Gesetz noch im Sommer in Kraft treten, ergänzte Müller.

Der Reiseverband DRV forderte angesichts der schwierigen Lage der Branche aufgrund der Corona-Krise „einen maßvollen Übergang vom alten ins neue System, den die Reiseunternehmen bewältigen können.“ Eine erweiterte Absicherung stelle „eine zusätzliche erhebliche finanzielle Herausforderung für die Reiseveranstalter dar, die kurzfristig nur schwer zu lösen sein wird“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Hintergrund der Pläne ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook vergangenes Jahr. Die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reichte nur, um einen Bruchteil der Forderungen der betroffenen Urlauber zu begleichen.

Die Bundesregierung sprang für den Rest ein. Das Justizministerium wickelt den Schadenersatz über eigens eingerichtete Internetportale ab. Innerhalb eines Monats beantragten 60.000 Thomas-Cook-Kunden dort Hilfe vom Staat. Rund 50.000 dieser Anträge würden derzeit geprüft, sagte eine Ministeriumssprecherin dem „Tagesspiegel“. In anderen Fällen lägen noch nicht alle Unterlagen vor. Anmeldungen sind noch bis November möglich.

Die neuen Insolvenzregeln sind bisher nur in Eckpunkten im Kabinett verabschiedet. Im nächsten Schritt wird das Justizministerium die Details nun in einem Gesetzentwurf ausbuchstabieren, der dann ebenfalls vom Kabinett sowie vom Bundestag und dem Bundesrat angenommen werden muss.

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Erstellt:
10. Juni 2020, 12:15 Uhr

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