Schwarzwald
Neue Schilder warnen: „Wolfstourismus schadet dem Wolf“
Bis Mitte Februar entscheidet ein Gericht: Darf der „Hornisgrinde-Wolf“ gejagt werden – oder bleibt er verschont? Neue Warnschilder sollen Waldbesucher schon vorher sensibilisieren.
© Christian Charisius/dpa/Christian Charisius
Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. (Symbolbild)
Von red/dpa/lsw
Während Richter über die Abschussgenehmigung für den Wolf im Nordschwarzwald beraten, setzt Baden-Württemberg im Nationalpark Schwarzwald auf neue Warnschilder. Sie sollen an Spaziergänger appellieren, sich auf mögliche Wolf-Begegnungen vorzubereiten und sich angemessen zu verhalten, teilte ein Sprecher des Umweltministeriums mit.
Bereits seit zwei Jahren gibt es Hinweisschilder mit Verhaltensregeln. Die neuen Tafeln ergänzen diese nun mit einem dringenden Appell. „Wolfstourismus schadet dem Wolf und einer künftigen Koexistenz von Wolf und Mensch“, heißt es darauf - direkt gefolgt von einer Liste drohender hoher Bußgelder. Füttern, Stören oder Nachstellen von Wildtieren etwa kann bis zu 10.000 Euro kosten. Auch Hundehalter riskieren Strafen, wenn ihre Tiere im Schutzgebiet frei laufen.
„Vertrauensvoller Wolf kann ein toter Wolf sein“
Eindringlich warnen die Schilder vor zu nahem Kontakt – und den Folgen für das Tier. Besucher müssten respektvoll und verantwortungsvoll handeln. Verliere ein Wolf seine Scheu, könne er als Abschussfall enden. „Ein zu vertrauensvoller Wolf kann am Ende immer ein toter Wolf sein“, mahnen die Tafeln.
Hunde blieben dennoch im Wolfsrevier erlaubt, betonte der Sprecher. „Ein Hundeverbot im Nationalpark wurde verworfen.“ In der Ranzzeit suche der Wolf aktiv Kontakt. Ohne Hunde im Park verschiebe er diese Suche in Stadtwälder wie Bühl oder Baden-Baden.
Aktueller Stand: Feuerpause bis 16. Februar
Derzeit ruht der Streit um den „Hornisgrinde-Wolf“ (GW2672). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg prüft Beschwerden gegen eine Freigabe durch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dieses hatte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) recht gegeben und eine Klage der Naturschutzinitiative abgewiesen – der Wolf nähere sich zu oft Menschen.
Das Ministerium hatte den genehmigten Abschuss auch mit einem aufkommenden „Wolfstourismus“ begründet: Spaziergänger und Fotografen lockten das Tier. Solche Risiken rechtfertigten den Abschuss, heißt es.
