Neue Starkregengefahrenkarte fürs Weissacher Tal

Hochwasserschutz ist eine Aufgabe, die alle betrifft. Der Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal und Althütte arbeiten zusammen.

Im Täle wird nun ein weiterer Schritt in Sachen Hochwasserschutz gemacht. Archivfoto: Edgar Layher

© Edgar Layher

Im Täle wird nun ein weiterer Schritt in Sachen Hochwasserschutz gemacht. Archivfoto: Edgar Layher

Rems-Murr. Die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung Hochwasserschutz Weissacher Tal mit Bürgermeister Daniel Bogner (Weissach im Tal), Bürgermeister Kai-Uwe Ernst (Auenwald) und Bürgermeisterin Patrizia Rall (Allmersbach im Tal) sowie Bürgermeister Reinhold Sczuka mit der Gemeinde Althütte haben sich bei einem weiteren Projekt zum Schutz der Bevölkerung vor Wassermassen zusammengeschlossen. Gemeinsam steigen sie mit der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte in das kommunale Starkregenrisikomanagement ein. Nach der Entscheidung der Verbandsversammlung, der Ausschreibung der Leistung sowie dem Eingang des Förderbescheids vom Land Baden-Württemberg, das die Maßnahme mit 70 Prozent (111400 Euro) fördert, startete der Prozess mit einem Auftaktgespräch des Zweckverbands, der Kommunen sowie des beauftragten Ingenieurbüros Klinger und Partner GmbH aus Stuttgart.

Die Bürgermeister Bogner, Ernst, Rall und Sczuka sind sich einig: „Gut, dass wir nun gemeinsam mit der Erstellung der Starkregengefahrenkarte beginnen, und dies mit Nachdruck.“

Die Klinger und Partner GmbH ist ein seit 1989 unabhängig beratendes Ingenieurunternehmen für technische Planungsleistungen und ergänzende Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Umwelt und Verkehr. Seit dem Jahr 2018 führt das Büro Starkregenkonzepte erfolgreich durch, sowohl in der Praxis für Kommunen der Region als auch in der Forschung, beispielsweise in Pilotprojekten zu Nutzen-Kosten-Untersuchungen zusammen mit dem Regierungspräsidium Tübingen.

Extreme Starkregenereignisse im Blickpunkt

„Die Folgen des Klimawandels sind bei uns in Süddeutschland durch die Zunahme von extremen Starkregenereignissen bereits deutlich zu erkennen“, erläutert Kevin Knoche vom Ingenieurbüro Klinger und Partner. Mithilfe des Starkregenrisikomanagements führt der Zweckverband für die Verbandsgemeinden und Althütte eine Anpassungsstrategie durch, um künftig Schäden minimieren zu können.

Das Starkregenrisikomanagement gliedert sich in die Teile Gefährdungsanalyse und Risikoanalyse sowie in das Handlungskonzept. Dabei werden mit verschiedenen modelltechnischen Untersuchungen Überflutungen in der Folge von extremen Starkregenereignissen nachgebildet. Die hohe Aussagekraft der Modelle wird für eine detaillierte Risikoanalyse genutzt, um zu erkennen, für welche Bereiche und Objekte im Projektgebiet ein besonderer Schutz notwendig ist. Weiterhin kann anhand der erstellten Starkregengefahrenkarten die Bürgerschaft der Gemeinden ihr individuelles Risiko bei Starkregen einschätzen. Im Handlungskonzept werden schlussendlich die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Maßnahmenempfehlungen überführt. Im Jahr 2023 soll die Gefährdungsanalyse mit der Erstellung der Starkregengefahrenkarten durchgeführt und 2024 sollen die Risikoanalyse und das Handlungskonzept erstellt werden.

Wichtig ist jedoch auch, „dass Hochwasserschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird“, so die Allmersbacher Bürgermeisterin Patrizia Rall, die gleichzeitig seit 2021 Zweckverbandsvorsitzende ist. Gemäß Paragraf 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz ist auch jede Privatperson verpflichtet, Maßnahmen zum Eigenschutz für den Fall von Hochwasser zu treffen. Dies ist oft nicht bekannt. So empfiehlt das „Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie der Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, auch für Personen, die fernab eines Gewässers oder hinter einem Damm wohnen, ein Mindestmaß an Vorsicht und persönlicher Vorsorge zu treffen, wie einen persönlichen Notfallplan, Schutzmaßnahmen für das eigene Haus/die eigene Wohnung durch zum Beispiel Sandsäcke, gegebenenfalls den Einbau einer Rückstauklappe sowie in Situationen von drohendem Hochwasser oder Starkregen eine ständige Beobachtung der Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen in den Medien beziehungsweise den entsprechenden Warn-Apps. Weitere Informationen hierzu sind auf www.hochwasserbw.de/buergerinnen-und-buerger zu finden.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Eigentümer von Bächen und Flüssen sowie daran angrenzenden Grundstücken dafür Sorge tragen, dass das Wasser im Hochwasserfall gut abfließen kann. So sind Kompost und Holzlagerungen nur mit ausreichendem Abstand zum Gewässer, innerorts fünf Meter beziehungsweise außerorts mindestens zehn Meter, zulässig und Entsorgung von Baumschnitt, Holz und anderen Abfällen in oder am Gewässer verboten.

Hochwasserrückhaltebecken im Weissacher Tal

Zweckverband Die Gemeinden Allmersbach im Tal, Weissach im Tal und Auenwald vereinbarten 1998, ein Konzept für den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Weißach, des Brüdenbachs und von deren Nebenbächen zu erarbeiten. Ziel dabei war es, das Weissacher Tal vor Hochwasser, das statistisch alle 100 Jahre vorkommt, zu schützen. Für den Bau und Betrieb der dafür notwendigen Schutzmaßnahmen, in der Regel Hochwasserrückhaltebecken (HRB) mit einem Gesamtspeichervolumen von 310500 Kubikmetern, wurde Ende 2000 der Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal gegründet.

Fertige HRB Seit 2000 wurden folgende HRB fertiggestellt: HRB Brüdenbach (2008), HRB Holzbach (2010), HRB Lohwiesenbach (2012), HRB Heslach (2013), HRB Glaitenbach/Däfernbach (2017) und HRB Horbetsbach (2018). Dafür haben Land und Kommunen bisher knapp 11,5 Millionen Euro investiert.

HRB im Bau Derzeit im Bau befindet sich das HRB Gruppenbach in Cottenweiler, mit dessen Fertigstellung im Lauf des Jahres 2023 zu rechnen ist.

Geplante HRB Weitere Schutzmaßnahmen (Ausbau der Waldstraße in Däfern, HRB Kalter Brunnenbach Oberbrüden, HRB Glaitenbach/Altbach Lippoldsweiler, HRB Langwiesenbach/Kohlwiesenbach Cottenweiler, HRB Steinäcker und Horbatswiesen Heutensbach) stehen noch auf der Agenda.

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Erstellt:
25. Februar 2023, 11:30 Uhr

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