Neuer Anlauf im Landtag für Wahl einer Bürgerbeauftragten

dpa/lsw Stuttgart. Die Grünen-Politikerin Böhlen will Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg werden. Im Landtag scheiterte sie aber im ersten Wahlgang. Wählen die Abgeordnete sie im zweiten Anlauf?

Beate Böhlen. Foto: Marijan Murat/dpa

Beate Böhlen. Foto: Marijan Murat/dpa

Der Landtag will am Mittwoch (09.00 Uhr) einen neuen Anlauf zur Wahl einer Bürgerbeauftragten unternehmen. Die Grünen-Politikerin Beate Böhlen war in der Sitzung kurz vor den Sommerferien durchgefallen. Damals gab es vor allem seitens des Koalitionspartners CDU Kritik daran, dass Böhlen weiter in Baden-Baden im Gemeinderat bleiben wollte. Im September erklärte Böhlen dann, sowohl Landtags- als auch Gemeinderatsmandat niederlegen zu wollen. In der geheimen Wahl braucht Böhlen 72 Stimmen der insgesamt 143 Abgeordneten im Landtag. Grüne und CDU haben zusammen 90 Sitze im Parlament. Bürger können sich an die Beauftragte wenden, wenn sie Probleme mit den Behörden des Landes haben.

In der ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause geht es zudem um die neue Altersvorsorge für Abgeordnete. Grüne, CDU und SPD bringen einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der einen Beitritt Baden-Württembergs zum Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zum 1. Dezember vorsieht. Früher erhielten Abgeordnete eine staatliche Altersvorsorge (Staatspension). Jüngere Abgeordnete müssen bislang aber privat vorsorgen. Sie klagen darüber, dass das nicht lukrativ sei. Deshalb gibt es künftig den Weg über das Versorgungswerk. Die Regelung soll automatisch für alle Abgeordneten gelten, die ab 2021 neu in den Landtag gewählt werden. Wer nun schon im Landtag ist, kann sich bis Ende April 2031 entscheiden, ob er die Regelung über das Versorgungswerk in Anspruch nehmen will.

Der Bund der Steuerzahler sprach von einem akzeptablen Kompromiss. Zwar wäre es seiner Auffassung nach besser gewesen, die Abgeordneten würden in die gesetzliche Rentenversicherung gehen. „Aber die nun vorgeschlagene Regelung über das Versorgungswerk ist allemal besser als die Rückkehr zur Staatspension.“ Ein schaler Beigeschmack entstehe aber, weil das Land 1,2 Millionen Euro in das Versorgungswerk einbringen müsse, um sich an der bestehenden Verlustrücklage zu beteiligen. Hinzu kommen Verwaltungskosten in Höhe von rund 185 000 Euro im Jahr. Auch sie belasteten die Steuerzahler.

Eigentlich war etwas anderes geplant: Im Februar 2017 beschloss der Landtag in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, eine Rückkehr zur lohnenswerten Staatspension zu ermöglichen. Nach großer öffentlicher Kritik kassierte das Parlament die Entscheidung kurz darauf wieder. Daraufhin wurde eine Kommission eingesetzt, um unabhängig Vorschläge zu erarbeiten. Die Kommission wie auch ein Bürgerforum sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass die Abgeordneten in ein Versorgungswerk einzahlen. Dieser Vorschlag wird nun umgesetzt.

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Erstellt:
9. Oktober 2019, 06:02 Uhr

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