Europa-Park in Rust

Neuer Prozess nach Wasserbecken-Unglück nötig

Meterhohe Türme krachen ein, acht Menschen werden verletzt: Warum der Prozess gegen einen mutmaßlich verantwortlichen Geschäftsführer jetzt neu aufgerollt werden muss.

Archivbild: Der Angeklagte (links) mit seinem Anwalt Jörg Garde vor dem Beginn der Verhandlung.

© Uli Deck/dpa/Uli Deck

Archivbild: Der Angeklagte (links) mit seinem Anwalt Jörg Garde vor dem Beginn der Verhandlung.

Von red/dpa

Nach einem Unglück bei einer Wassershow im Europa-Park mit mehreren Verletzten muss der Prozess im nächsten Jahr neu starten. Der Verteidiger des Angeklagten sei erkrankt, teilte der Direktor des Amtsgerichts im südbadischen Ettenheim, Wolfram Wegmann, mit. Erst nach dessen Genesung könnten neue Termine abgesprochen werden, erklärte Wegmann. Es geht um gefährliche Körperverletzung in acht Fällen. 

Der Anwalt hatte einen 45-Jährigen verteidigen sollen. Dieser war als Geschäftsführer einer vom Europa-Park engagierten Fremdfirma für den Aufbau der Wassershow verantwortlich gewesen. Er soll dabei wesentliche Vorgaben in der Montageanleitung etwa für den Aufbau eines Wasserbeckens und der meterhohen Sprungtürme der Show missachtet haben. 

Der Europa-Park in Rust bei Freiburg ist Deutschlands größter Freizeitpark. Im Sommer 2023 war das Becken vor den Augen der Zuschauer während der Show „Retorno dos Piratas“ plötzlich verrutscht und gerissen, Sprungtürme stürzten ein. Sechs Artisten und zwei Besucher, ein Ehepaar, wurden verletzt. 

Angeklagter gestand Fehler ein

Der Angeklagte hatte zum Auftakt des Prozesses am 12. November Versäumnisse zugegeben. Beim Montieren der Türme und diverser Etagen aus Blechplatten seien weniger Schrauben als vorgeschrieben und teils keine Unterlegscheiben verwendet worden. Das sei im Park immer so gemacht und von ihm nicht hinterfragt worden, argumentierte er. 

Richter Wegmann ließ die Argumente des Mannes nicht gelten. Er fragte mehrfach, ob sich der 45-Jährige nie Gedanken gemacht habe wegen der nicht vorschriftsmäßigen Montage. 

Eigentlich war am Donnerstag nun das Urteil erwartet worden. Doch wegen der Erkrankung des Verteidigers wurde der Termin laut Wegmann aufgehoben.

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Erstellt:
4. Dezember 2025, 13:44 Uhr

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