Pflegehilfe

Neues Entlastungsbudget für pflegende Angehörige startet

Für Pflegebedürftige gibt es ab dem 1. Juli 2025 mehr Flexibilität bei der Nutzung von Unterstützungsleistungen für ihre pflegenden Angehörigen.

mehr Flexibilität bei der Nutzung von Unterstützungsleistungen: Zum 1. Juli tritt das Entlastungsbudget in Kraft (Symbolbild).

© epd/Juergen Blume

mehr Flexibilität bei der Nutzung von Unterstützungsleistungen: Zum 1. Juli tritt das Entlastungsbudget in Kraft (Symbolbild).

Von red/epd

Für Pflegebedürftige gibt es ab Dienstag mehr Flexibilität bei der Nutzung von Unterstützungsleistungen für ihre pflegenden Angehörigen. Zum 1. Juli tritt das sogenannte Entlastungsbudget in Kraft - damit werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Außerdem gibt es Änderungen bei den Voraussetzungen und der Höchstdauer.

Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die hauptsächlich pflegende Person ausfällt, zum Beispiel durch Krankheit oder für einen Urlaub. Dann kann jemand anderes aus dem privaten Umfeld oder ein professioneller Pflegedienst die Aufgaben übernehmen. Kurzzeitpflege wiederum bedeutet einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Pflegeheim, weil der oder die Pflegebedürftige für einen gewissen Zeitraum nicht in der häuslichen Umgebung versorgt werden kann.

Erhöhtes Entlastungsbudget: Mehr finanzielle Flexibilität

Bislang konnten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro im Jahr für Verhinderungspflege und 1.774 Euro für Kurzzeitpflege bekommen. Künftig können beide Leistungen aus dem Entlastungsbudget von 3.539 Euro finanziert werden. Dieser Betrag gilt auch für das laufende Jahr. Leistungen, die von Januar bis Juni bereits in Anspruch genommen wurden, werden davon abgezogen.

Verhinderungspflege konnte bisher für maximal sechs Wochen im Jahr genutzt werden - künftig sind es wie bei der Kurzzeitpflege acht Wochen. Außerdem fällt bei der Verhinderungspflege die Regelung weg, dass sie frühestens nach sechs Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden kann. Die Änderungen sind Teil der 2023 verabschiedeten Pflegereform. Für Eltern von Kindern mit hohem Pflegegrad traten sie teilweise bereits Anfang 2024 in Kraft.

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Erstellt:
30. Juni 2025, 11:40 Uhr

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