Neues Gebiet zur Nachverdichtung in Aspach

Aspacher Gemeinderat beschließt die Satzung für das Gebiet „Unter den Weinbergen“.

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats im Aspacher Rathaus. Archivfoto: Edgar Layher

© Edgar Layher

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats im Aspacher Rathaus. Archivfoto: Edgar Layher

Von Lorena Greppo

Aspach. Mit dem kleinen Baugebiet „Unter den Weinbergen“ im Aspacher Ortsteil Allmersbach am Weinberg soll es vorangehen. Dafür hat der Gemeinderat mit seinem Beschluss des Bebauungsplans als Satzung einen großen Schritt getan. Im Vorfeld war hierzu jedoch einiges an Vorarbeit nötig. „So klein die Fläche auf dem Lageplan aussieht, so aufwendig war das Bebauungsplanverfahren“, sagt auch Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff in der jüngsten Gremiumssitzung. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 0,27 Hektar, es grenzt im Süden an den Amselweg und steigt nach Norden mit etwa 22 Prozent zunächst steil an, danach noch mäßig mit etwa zehn Prozent. „Wir haben uns schon eine Weile damit beschäftigt“, erklärte Welte-Hauff.

Im Februar 2020 hatte der Gemeinderat bereits den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Damals beinhaltete die Konzeption eine Angebotsplanung für drei zusätzliche Wohngebäude. In der Zwischenzeit, führte die Bürgermeisterin aus, habe aber eine Erbengemeinschaft die Flächen veräußert. Aufgrund konkreter Planungen der Käufer ergab sich daher ein Änderungsbedarf und für die geänderte Konzeption waren wiederum neue Gutachten notwendig.

Die erneute öffentliche Auslegung fand im Oktober und November vergangenen Jahres statt. Mittlerweile sind die Ergebnisse eingegangen. „Alle Anregungen sind abgearbeitet, dem Beschluss steht nichts mehr im Wege“, stellte Welte-Hauff zufrieden fest. Von allen beteiligten Ämtern lag eine Zustimmung vor. Schwierig habe sich im Vorfeld die Vertragsgestaltung für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen gestaltet. Ein Vertrag zwischen Gemeinde und den Bauherren über 25 Jahre sei aber kurz vor der Sitzung noch unterzeichnet worden. Das Stadtplanungsamt wies auf eine notwendige Berichtigung des Flächennutzungsplans hin, aus dem Landratsamt erfolgte ein Hinweis auf eine Trinkwasserleitung der NOW, welche durch die Errichtung eines Eidechsenhabitats nicht beschädigt werden dürfe. Das Gremium beschloss die Satzung in der Folge einstimmig (Enthaltung: Wruck, Befangenheit: Tränkle).

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Erstellt:
9. August 2022, 06:00 Uhr

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