NS-Raubgut: Gemälde bleibt in der Kunsthalle Karlsruhe

dpa/lsw Karlsruhe/Stuttgart. Das Land hat das Bild „Pferdestall“ von Franz Krüger erworben, es darf somit in der Kunsthalle Karlsruhe bleiben. Das Bild aus dem späten 19. Jahrhundert ist nationalsozialistisches Raubgut: Es hatte einst Alfred und Gertrude Sommerguth gehört, die nachgewiesenermaßen von den Nationalsozialisten verfolgt wurden und gezwungen waren, ihre Kunstsammlung aufzugeben.

Das Land hat nun mit den Erben der Familie eine Ausgleichszahlung in Höhe des aktuellen Marktwertes des Gemäldes vereinbart. Die genaue Summe wurde nicht genannt. „Das Land Baden-Württemberg stellt sich seiner historischen Verantwortung“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer (Grüne) am Dienstag in Stuttgart.

Das Leid, das die Eheleute Sommerguth durch die Verfolgung durch die Nazis erlitten hätten, könne nicht wieder gut gemacht werden. „Mit dem einvernehmlich mit den Erben verabredeten Ausgleich können wir aber wenigstens einen kleinen Beitrag zur historischen Gerechtigkeit leisten“, sagte Bauer.

Der „Pferdestall“ gehörte der Familie Sommerguth nachweislich bis 1939, teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit. 1972 gelangte es in den Besitz der Kunsthalle Karlsruhe, der die Herkunft des Bildes nicht bekannt war, die aber mit Nachforschungen begann. Im Jahr 2020 konnte die Historie schließlich geklärt werden.

Bei der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe ist man froh, die rechtmäßigen Eigentümer des „Pferdestalls“ ermittelt zu haben. Das Gemälde wird dort weiterhin zu sehen sein - in Gedenken an Alfred und Gertrude Sommerguth.

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Erstellt:
4. August 2020, 11:53 Uhr

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