Altersvorsorge in Baden-Württemberg

Nur noch aufs Konto: Die Rente gibt es bald nicht mehr bar auf die Hand

Wer eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, konnte sich diese bisher bar auszahlen lassen. Von Januar an geht das nicht mehr. Wie viele Menschen sind betroffen?

Ab 2026 brauchen Rentner ein Konto.

© dpa/Monika Skolimowska

Ab 2026 brauchen Rentner ein Konto.

Von Alexander Ikrat

Die Deutsche Bank wird von Januar 2026 an keine Barauszahlungen von Renten mehr anbieten. Bisher tut sie das als Nachfolgerin der Postbank noch. Allerdings ist jede Bank in der EU dazu verpflichtet, jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger, die oder der das wünscht, ein sogenanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungsfunktionen bereitzustellen. Das betont die Deutsche Rentenversicherung in einer Mitteilung.

Auf Nachfrage erläutert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Karlsruhe auch, um wie viele Menschen es in Baden-Württemberg (BW) geht. „Zum Stichtag 1. November 2025 gab es bei der DRV BW als Träger noch 89 Fälle, in denen die Rentenzahlung per Barscheck erfolgt“, sagt eine Sprecherin unserer Zeitung, „dabei gilt, dass die 89 betroffenen Personen nicht unbedingt in Baden-Württemberg leben, sondern lediglich bei der DRV BW versichert sind.“ Bundesweit habe es am 1. November noch 1212 Fälle der Barauszahlung gegeben.

Die Zeit drängt für Rentner in Baden-Württemberg – eine Kontoverbindung muss her

Allerdings hat der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch so geändert, dass von 2026 an nur noch Rentenzahlungen per Überweisung auf ein Bankkonto zulässig sind. Nach Angaben der DRV fehlen allerdings noch Kontoverbindungen von einigen Versicherten. Die Rentnerinnen und Rentner seien seit dem Sommer „mehrfach schriftlich über die Einstellung des Barauszahlungsservice informiert“ worden. Nun dränge die Zeit zum Handeln.

Den Schreiben seien alle wichtigen Schritte zu entnehmen und mit dem beigelegten Formular sollten sie die Kontoverbindung portofrei an die DRV BW zurücksenden, damit die Rente auch von Januar an problemlos ankomme. Noch schneller gehe die Rückmeldung online mit dem Antrag „Angaben zum Zahlungsweg bei Inlandskonto“ über den Online-Service unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0985.

Die DRV verweist darauf, dass die Kreditinstitute durch das Zahlungskontengesetz dazu verpflichtet sind, mit einem Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen. Nähere Informationen dazu gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter www.verbraucherzentrale-bawue.de. Wem die Zeit für eine Kontoeröffnung davonlaufe, der könne sich die Rente auch kostenfrei auf das Konto einer Person seines Vertrauens überweisen lassen. Das Antragsformular sei das gleiche.

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Erstellt:
26. November 2025, 12:00 Uhr

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