OB Pelgrim legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

dpa/lsw Schwäbisch Hall. Der Oberbürgermeister von Schwäbisch Hall, Hermann-Josef Pelgrim (SPD), geht gegen einen Strafbefehl wegen Verdachts der Vorteilsannahme und Untreue vor. Das kündigte der Politiker am Donnerstag an und bestätigte damit einen Bericht von „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“. Ein Verhandlungstermin vor dem örtlichen Amtsgericht stand zunächst noch nicht fest.

Der Strafbefehl gegen den Politiker steht dem Medienbericht zufolge in Zusammenhang mit einer Dienstreise im Frühjahr 2018. Pelgrim wurde auf der Reise nach Namibia von seiner Partnerin und deren Sohn begleitet. An den beiden letzten Tagen seien die drei in einer Safari-Lodge nahe Windhoek einquartiert gewesen, heißt es in den Zeitungen. Die Kosten für diesen Teil der Reise soll demnach die Waldorfschule Windhoek, einer der Projektpartner in Namibia übernommen haben.

Der Lokalpolitiker stand in der Kritik, weil er die Flugkosten seiner Lebensgefährtin in Höhe von knapp 800 Euro zunächst bei der Stadt abgerechnet hatte. Auf einen anonymen Hinweis hin war der Vorgang öffentlich geworden. Pelgrim beglich die Kosten daraufhin aus eigener Tasche, wie sein Sprecher der Kommune auf Anfrage mitteilte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Heilbronn war zunächst nicht zu erreichen. „Die Vorwürfe sind Vorteilsannahme und Untreue. Im Strafbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft eine fünfstellige Gesamtgeldstrafe beantragt“, wurde die Sprecherin von den Blättern zitiert.

Pelgrim weist alle Vorwürfe zurück. „Ich erhoffe mir von einem unabhängigen, gerichtlichen Verfahren eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts sowie der rechtlichen Würdigung und gehe davon aus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe ausgeräumt werden können.“

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Erstellt:
2. Juli 2020, 14:54 Uhr

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