OLG: Staatsanwaltschaft muss zu Rechten-Wahlplakat ermitteln

dpa/lsw Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Wahlplakaten der Partei „Die Rechte“ aus dem vergangenen Jahr angewiesen. In Pforzheim waren zur Europa- und Kommunalwahl Plakate mit den Parolen „Zionismus stoppen! Israel ist unser Unglück - Schluss damit!“ und „Wir hängen nicht nur Plakate!“ aufgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft leitete nach Anzeigen wegen Volksverhetzung aus der Jüdischen Gemeinde keine Ermittlungen ein. Eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft blieb erfolglos. (1 Ws 285/19)

Aussenaufnahme Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

Aussenaufnahme Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

Aus Sicht des Oberlandesgerichts hat die Staatsanwaltschaft zu Unrecht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Es bestehe der Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Es sei naheliegend, dass es sich bei der ersten Parole um eine speziell gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland gerichtete Aussage und nicht um Kritik am Staat Israel handelt. So bekomme auch das zweite Plakat einen Sinn, das Gewalt als Lösung anbiete und Selbstjustiz ankündige.

Der 1. Strafsenat nahm auch Bezug auf den Anschlag auf die Synagoge in Halle im vergangenen Oktober. Die Plakate stacheln nach Überzeugung der Richter zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Juden auf und fordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auf.

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Erstellt:
4. März 2020, 16:08 Uhr

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