Opfer mit Kopftritten malträtiert: Geständnis in Heidelberg

dpa/lsw Heidelberg. Ein beinah zu Tode getretener 36-Jähriger liegt in seinem Blut, und seine Peiniger kümmern sich nicht um ihn. Sie holen sich lieber einen Burger. Diese Erbarmungslosigkeit schockt nicht nur das Publikum.

Landgericht Heidelberg. Foto: Uli Deck/Archivbild

Landgericht Heidelberg. Foto: Uli Deck/Archivbild

Ein 36-jähriger Heidelberger verlor im vergangenen Jahr bei einer brutalen Attacke auf seinen Schädel fast sein Leben. Am Montag hat ein 18-Jähriger vor dem Heidelberger Landgericht gestanden, dass er den Angriff nach starkem Alkoholkonsum begangen hat. „Ich möchte sagen, dass ich die Tat begangen habe, und dass ich mich aufrichtig dafür entschuldige“, sagte er beim Prozessauftakt vor der Strafkammer.

Laut Anklage hat der junge Mann nach einem Streit vor einem Schnellrestaurant das Opfer und dessen Begleiter mit Kumpels verfolgt. Einer davon habe dem Mittdreißiger ein Bein gestellt. Er habe maximal drei Mal auf den Mann getreten, räumte der 18-Jährige an. Dass er dabei das Gesicht und den Kopf traf, sei nicht beabsichtigt gewesen.

Im Raum steht, dass der hilflos am Boden Liegende mit weit mehr Tritten - laut Anklage stampfend und aus vollem Lauf - malträtiert worden ist. Insgesamt seien acht Jugendliche und Heranwachsende beteiligt gewesen, vier davon mit Tritten. Die anderen sind angeklagt, weil sie nicht eingegriffen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gefährliche Körperverletzung vor, den „Tretern“ versuchten Totschlag. Der Geständige betonte, der 36-Jährige und sein damals 31 Jahre alter Begleiter hätten den Zoff begonnen, ihn tätlich angegriffen und sich erst entfernt, als mehrere Kumpels hinzugekommen seien.

Die Vorsitzende Richterin Gisela Kuhn machte ihr Unverständnis darüber deutlich, dass die jungen Menschen angesichts des übel zugerichteten, blutenden und bewusstlosen Mannes nicht auf die Idee kamen, Hilfe zu leisten oder einen Rettungswagen zu holen. „Sie haben auf ihm 'rumgetreten - wie auf einem lästigen Insekt.“

Der auf den ersten Blick zumindest körperlich wiederhergestellte Mann saß als Nebenkläger seinen Peinigern gegenüber. Die Angeklagten berichteten von Problemen in der Schule, den Familien oder in Jugendhilfeeinrichtungen sowie von Alkohol- und Drogenkonsum. Aber auch von ersten Schritten in den Beruf war die Rede. Das Strafmaß für versuchten Totschlag beträgt bei Jugendlichen fünf Jahre, bei Heranwachsenden zehn Jahre.

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Erstellt:
27. Mai 2019, 18:25 Uhr

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