Opposition begrüßt Urteil zu Referendariat

dpa/lsw Mannheim. Eine kurzfristige Umstellung der Regeln für die Referendarausbildung hat rechtlich keinen Bestand. Die Umstellung sei verfassungswidrig, befindet ein Gericht. Die Opposition sieht darin eine Niederlage von Kultusministerin Eisenmann.

Timm Kern, Parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Timm Kern, Parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Oppositionspolitiker haben eine Gerichtsentscheidung für den Erhalt von drei Prüfungsfächern für angehende Lehrer begrüßt. „Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, unterstrich die FDP im Landtag. Damit reagierten die Liberalen auf einen unanfechtbaren Beschluss der Mannheimer Richter. Auch die SPD-Fraktion sieht die Entscheidung positiv und sprach am Mittwoch von einer „Ohrfeige“ für Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU).

Folge der Entscheidung des 9. Senats ist, dass Absolventen eines Lehramtsstudiums mit einem Haupt- und zwei Nebenfächern weiterhin im Referendariat in drei Fächern ausgebildet und geprüft werden. Eine vom Kultusministerium initiierte kurzfristige Umstellung der Ausbildung auf zwei Ausbildungsfächer zum 1. Februar dieses Jahres wird damit obsolet. Gegen die im November 2020 in Kraft getretene Änderung der Prüfungsordnung für Grund-, Haupt-, Realschullehrer hatten sich Absolventen der Ersten Staatsprüfung mit einem Eilantrag gewandt. Das Ministerium wollte laut Gericht mit der Neuerung die Lehramtsausbildung an den pädagogischen Hochschulen an das universitäre Bachelor/Master- System anpassen.

Der FDP-Bildungsexperte Timm Kern sagte: „Die Verpflichtung, eines der drei Fächer im Referendariat zu streichen, hätte nicht nur für die Betroffenen bedeutet, eine Leistung umsonst erbracht zu haben.“ Vielmehr wären auch ihre späteren Einsatzmöglichkeiten als Lehrkräfte begrenzt gewesen - zum Nachteil ihrer zukünftigen Schulen.

Die SPD-Landtagsfraktion forderte die Kultusministerin auf, die angehenden Referendare zu informieren, dass sie ihre Ausbildung wie vorgesehen in drei Fächern machen können. Zudem müsse das nötige Geld dafür bereitgestellt werden, verlangte die SPD-Hochschulexpertin Gabi Rolland.

Aus Sicht des VGH ist die beanstandete Regelung nicht mit dem Grundrecht der Betroffenen auf freie Berufswahl und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zu vereinbaren. Das Ministerium hätte auch früher eine Übergangsregelung für den Zugang zum Referendariat treffen oder zumindest ankündigen können; dies hätte den Betroffenen noch ermöglicht, sich in zumutbarer Weise auf die Rechtsänderung einzurichten, etwa durch eine zügigere Studiengestaltung (Az. 9 S 4060/20).

© dpa-infocom, dpa:210127-99-191453/2

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Erstellt:
27. Januar 2021, 13:47 Uhr

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