Mann im Paketbomben-Prozess freigesprochen

dpa Heidelberg. Es ging um Sprengstoffexplosionen bei Lebensmittelfirmen: Im Paketbombenprozess gegen einen Ulmer Rentner fällt der Richterspruch. „Es war ein harter Kampf“, sagt ein Verteidiger.

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Heidelberg hat einen Rentner von dem Vorwurf freigesprochen, Sprengstoffanschläge gegen Lebensmittelfirmen verübt und geplant zu haben. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Markus Krumme am Freitag, trotz umfassender Beweisaufnahme und akribischer Kleinarbeit der Ermittler seien Zweifel an der Täterschaft des Mannes nicht ausgeräumt worden. Deshalb gelte das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ (Aktenzeichen: 1 KLs 400 Js 3757/21). Bei den Taten in Baden-Württemberg und Bayern hatte es Verletzte gegeben.

Der Richter betonte, dass der Mann unter monatelanger U-Haft gelitten habe und möglicherweise mit dem Stigma leben müsse, vielleicht doch der Paketbomber gewesen zu sein.

Der kleine Mann mit schütterem Haar zeigte sich erleichtert. „Hören Sie nicht den Knall?“, sagte der 67-Jährige auf die Frage, wie es ihm nach dem Freispruch gehe. „Das ist der Stein, der mir vom Herzen fällt“, fügte der Mann in Jeans und Karohemd hinzu. Hinter ihm liegen über 200 Tage in Untersuchungshaft. Erst kürzlich war der Rentner dann mangels dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt worden. Der Ulmer hatte stets vehement seine Unschuld beteuert.

Noch zwei Tage zuvor hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung für viereinhalb Jahre hinter Gitter schicken wollen. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen, hatte die Anklagebehörde argumentiert.

Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim in Baden-Württemberg begonnen. Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale im baden-württembergischen Neckarsulm zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.

Der Angeklagte muss nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen. Die Munition hatte er zur Erinnerung an seine Militärzeit aufgehoben. Dieser Fall hat mit den explosiven Postsendungen aber nichts zu tun. Der Rentner muss deshalb 30 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen. Als Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft erhält er 75 Euro pro Tag.

Die Verteidiger zeigten sich mit dem auch von ihnen beantragten Freispruch zufrieden. „Es war ein harter Kampf“, sagte Steffen Lindberg. Für seinen Mandanten gehe ein Alptraum zu Ende. Sein Kollege Jörg Becker sagte, das Urteil sei auch mehr als ein „im Zweifel für den Angeklagten“, weil die Strafkammer davon ausgehe, dass der wirkliche Täter noch frei herumlaufe.

Die Verteidigung kritisierte die Ermittlungen insbesondere des Landeskriminalamtes gegen den Mann scharf. Man sei weitgehend nicht ergebnisoffen vorgegangen. Sobald bei ihm Kartonagen gefunden worden waren, die denen zum Verschicken des Sprengstoffes glichen, sei alles unternommen worden, um den Verdacht gegen den Mann zu untermauern. Dabei seien Zehntausende solcher Behältnisse im Umlauf. Der Ex-Betriebselektriker eines ehemaligen Fahrzeugbauers habe mit ihnen Busmodelle verschickt.

Das Gericht zeigte wenig Verständnis für eine aus seiner Sicht unprofessionelle Spurensuche per Hund. Als überzeugend erachteten die Richter hingegen die Ergebnisse eines anthropologischen Gutachtens: Bei diesem waren Körpermerkmale des Angeklagten mit denen eines Mannes auf Videobildern verglichen worden. Der vermummte Mann war von der Videokamera einer Ulmer Postfiliale aufgenommen worden, als er die explosiven Sendungen aufgab. So seien die Ohrläppchen der beiden deutlich anders geformt.

Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist noch nicht klar.

© dpa-infocom, dpa:211118-99-52054/6

Zum Artikel

Erstellt:
19. November 2021, 02:05 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen