Palmer will Grundstücksbesitzer für Mini-Häuser erwärmen

dpa/lsw Tübingen. Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer will rund 160 Grundstückseigentümer anschreiben und ihnen die Möglichkeit von Mini-Häusern auf ihren Grundstücken schmackhaft machen. Sie sollen Grund und Boden für Besitzer von sogenannten Tiny Houses für mindestens 15 Jahre verpachten und damit helfen, die Wohnungsnot in der Universitätsstadt zu lindern. Hintergrund ist das Bestreben der Stadt, Grundstückseigentümer dazu zu bringen, Baugesuche einzureichen oder ihr Grundstück zum Verkehrswert an die Stadt zu veräußern. 240 Baugrundstücke kamen dafür in Betracht.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer nimmt an einer Gemeinderatssitzung teil. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer nimmt an einer Gemeinderatssitzung teil. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Deren Eigentümer hatte Palmer im April 2019 angeschrieben. Darin forderte Palmer diese auf, in spätestens zwei Jahren ein Baugesuch einzureichen. Alternativ könnten sie das Grundstück zum Verkehrswert an die Stadt veräußern. Sollten die Eigentümer auf das Schreiben nicht antworten, werde die Stadtverwaltung ein formelles Anhörungsverfahren durchführen, hieß es damals. Auf dieses Schreiben hatte sich knapp ein Drittel der Eigentümer bereit erklärt, zu bauen oder zu verkaufen. Rund ein Drittel lehnte die Bebauung ab, das letzte Drittel sind Eigentümer, die um mehr Bedenkzeit gebeten oder noch nicht geantwortet haben.

Angeschrieben werden sollen nun in der neuen Initiative nach Auskunft der Stadt im September diejenigen Eigentümer, die im vergangenen Jahr entweder negativ oder gar nicht geantwortet haben. Die Idee, sogenannte Tiny Houses in Tübingen einzuführen, hatte der Verein „Mut zur Lücke“. „Nach einem Gespräch darüber mit OB Palmer, entstand der Plan, dieses Konzept den Grundstückseigentümern vorzustellen“, erzählt Vereinsmitglied Moritz Wied. „Als Verein sind wir nach der Vereinbarung mit der Stadt Vermittler zwischen Interessenten und Eigentümern von Grundstücken“, erklärt Wied.

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Erstellt:
30. August 2020, 09:24 Uhr

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