Plädoyers im Prozess um Gruppenvergewaltigung ohne Publikum

dpa/lsw Freiburg. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg werden die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Auch die letzten Worte der Angeklagten vor den Urteilen werden nicht-öffentlich sein, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Donnerstag am Landgericht Freiburg. Da für Teile des vor gut einem Jahr begonnenen Prozesses Publikum und Presse ausgeschlossen worden waren, gelte dies zwingend auch für Plädoyers und letzte Worte. Grund sei der Schutz von Persönlichkeitsrechten des Opfers und von Angeklagten. Die Urteilsverkündungen sollen laut dem Gericht wieder öffentlich sein.

Zu Beginn des Prozesses sitzen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Zu Beginn des Prozesses sitzen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Am Donnerstag, dem 40. Verhandlungstag, beendete das Gericht die Beweisaufnahme. Anträge von Verteidigern, die unter anderem neue Gutachten forderten, wurden vom Gericht abgelehnt. Die bisherigen Gutachten reichten aus, sagte der Vorsitzende Richter. Staatsanwalt Thorsten Krapp begann nicht-öffentlich mit seinem Plädoyer.

Das Gericht plant Urteilsverkündungen bis Mitte Juli. Der 15. Juli ist dem bisherigen Plan zufolge der letzte Verhandlungstag vor der Sommerpause. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist offen. Wegen der Vielzahl der Beteiligten und der umfangreichen Beweisaufnahme war der Prozess bereits mehrfach verlängert worden.

Der Prozess hatte Ende Juni vergangenen Jahres begonnen. Angeklagt sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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Erstellt:
2. Juli 2020, 13:58 Uhr

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