Polizeigesetz nimmt weitere Hürde

dpa/lsw Stuttgart. Bodycams für die Polizei auch in Wohnungen und mehr Kontrollen bei Großveranstaltungen: Das neue Polizeigesetz ist eigentlich eine Reform der Reform von 2017. Es soll Polizisten mehr Rechte geben. Vor der Lesung im Landtag will Innenminister Strobl Details erläutern.

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Das neue Polizeigesetz hat wie erwartet eine weitere Hürde auf dem Weg zur Umsetzung genommen. Bevor der Landtag in erster Lesung über die Reform berät, verabschiedete das Kabinett am Dienstag die finale Fassung. Er hoffe, dass das Gesetz Ende September das Landesparlament passieren könne, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Eigentlich hatte das Gesetz bereits am Mittwoch auf der Tagesordnung gestanden. Allerdings beklagt vor allem die Opposition eine geringe Beratungszeit für das mehr als 150 Seiten starke Paragrafenwerk. Nun ist geplant, dass der Landtag in der kommenden Woche die Reform diskutiert.

Nach der neuen Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras („Bodycams“) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Als weitere Beispiele nennt die CDU mögliche Plünderungen in Geschäftsräumen, bei denen die Kamera laufen kann, oder Fälle von häuslicher Gewalt. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden. Teil des neuen Gesetzes ist auch eine Änderung der Vorschriften für automatische Kennzeichenlesesysteme.

Über die Auslegung des Gesetzes war lange in der grün-schwarzen Koalition gestritten worden, bis beide Parteien im vergangenen Dezember einen Kompromiss erzielten. Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gab es dazu nicht. Im vergangenen März hatte der Gesetzentwurf schließlich das Kabinett zur Anhörung passiert. „Was lange währt, wird endlich gut“, sagte Innenminister Strobl dazu am Dienstag.

Schon das erste Gesetz hatte der Polizei Ende 2017 mehr Kompetenzen gegeben. Dazu zählen die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben für sogenannte Gefährder sowie deren Kontrolle durch die elektronische Fußfessel. Der Einsatz von Bodycams wurde damals bereits erlaubt - allerdings nur außerhalb von geschlossenen Räumen.

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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Erstellt:
14. Juli 2020, 01:37 Uhr

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