Polizeigewerkschaft: Kritik nach „Querdenken“-Demo

dpa Stuttgart. Nach ausufernden Demonstrationen mit Tausenden Masken- und Abstandsverstößen in Stuttgart hat die Deutsche Polizeigewerkschaft die Stadt scharf kritisiert. „Das versteht keiner - auch wir nicht. Während in anderen Teilen des Landes die Versammlungsbehörden und die Polizei hart und konsequent reagiert und agiert, scheint es so, dass in Stuttgart alles möglich ist“, sagte Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft am Sonntag. Wenn sich durch die Ereignisse die Infektionszahlen erhöhten, schade das der gesamten Bevölkerung.

Ralf Kusterer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg (DPolG-BW). Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Ralf Kusterer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg (DPolG-BW). Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Mehr als 10 000 Menschen - größtenteils ohne Masken und Abstand - hatten nach Angaben der Polizei am Karsamstag in Stuttgart bei einer Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung gegen die Corona-Politik demonstriert. Hunderte Beamte waren im Einsatz, schritten wegen der Verstöße gegen die Corona-Regeln aber kaum ein. Das rief viel Kritik hervor - ebenso wie Angriffe auf Journalisten.

Solche Demonstrationen könnten verboten werden, sagte Kusterer. „Friedlich und ohne Waffen heißt in Pandemiezeiten mit Abstand und mit Maske. Wer sich daran nicht hält, verhält sich asozial und macht sich strafbar“. Die Zuständigkeit für ein Verbot liege bei der Stadt, die Polizei werde aber kritisiert, weil sie nicht eingeschritten sei. „Offensichtlich scheint es ein Missverständnis zu geben, wenn die Stuttgarter Stadtverwaltung und damit die Versammlungsbehörde sich um klare Entscheidungen drückt und der Polizei dann den Mist vor die Füße kippt.“

Die Polizei muss laut Kusterer in die Lage versetzt werden, konsequent einschreiten zu können, wenn die Versammlungsbehörde wie in Stuttgart patze. „Hier erwarte ich Vorarbeiten und Vorgaben des Innenministeriums, klare gesetzliche Regelungen der Landesregierung und den klaren politischen Rückhalt. Dabei darf es auch keine Rolle spielen, ob es sich um Querdenker, Recht, Linke, Umweltschützer oder den Deutschen Gewerkschaftsbund handelt.“ Wer in solchen Zeiten das Recht auf Meinungsfreiheit einfordere und die Versammlungsfreiheit in Anspruch nehme, habe nicht das Recht die Gesundheit und das Leben anderer zu gefährden.

© dpa-infocom, dpa:210404-99-80548/2

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Erstellt:
4. April 2021, 11:17 Uhr

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