Polizeigewerkschaften gegen grün-schwarze Sicherheitspläne

dpa/lsw Stuttgart. Misstrauensvotum gegen den Freund und Helfer? Grüne und CDU wollen nicht nur die Polizei stärken, sondern auch die Kontrolle der Beamten durch die Bürger. Die Gewerkschaften sind erbost.

Die beiden großen Polizeigewerkschaften im Land üben massive Kritik an den Vorhaben von Grünen und CDU in der Inneren Sicherheit. So regt sich sowohl Protest gegen die anonyme Kennzeichnungspflicht für die Polizei wie auch gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz. „Das ist ein Akt des Misstrauens und der fehlenden Wertschätzung gegenüber der Polizei“, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, der „Heilbronner Stimme“ und dem „Mannheimer Morgen“ zur geplanten Kennzeichnungspflicht in Großlagen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) würde mit diesen Plänen auf die langjährige Forderungen der Linken in seiner Partei eingehen, sagte Kusterer. Und die CDU müsse sich fragen, inwieweit sie ihre eigenen Ideale aufgeben wolle. Die Einheiten der Polizei hätten bei Großeinsätzen wie bei Demonstrationen oder Fußballspielen schon jetzt am Helm und an der Uniform eine einheitliche Kennung. Komme es in einer Einheit zu Übergriffen von Beamten, seien einzelne Personen so problemlos zu identifizieren.

„Die CDU macht wohl inzwischen alles mit, um in die Koalition zu kommen“, schimpfte auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hans-Jürgen Kirstein. Ihm sei aus den vergangenen Jahren kein einziger Fall bekannt, bei dem bei Übergriffen von Polizisten nicht ermittelt worden sei. Daher sei die Kennzeichnungspflicht völlig überflüssig. Das geplante Antidiskriminierungsgesetz führe zudem zu „pauschalisierten Vorverdächtigungen“ von Polizisten.

Derzeit erarbeiten Grüne und CDU einen Koalitionsvertrag. Grundlage dafür ist ein siebenseitiges Sondierungspapier, in dem sich die beiden Parteien bereits auf eine „höhere Polizeidichte, eine starke Justiz und ein stärkeres Augenmerk auf neue Formen der Kriminalität“ geeinigt hatten. Die Polizei soll weiter personell und technisch kräftig gestärkt, die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöht und die Cybersicherheit verbessert werden. Außerdem planen Grüne und CDU ein Schwerpunktprogramm gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder.

Durchgesetzt werden soll aber auch eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für die Polizei bei Großlagen - „um das Vertrauen zwischen Polizei und Bürgerschaft weiter zu stärken“, heißt es in dem Papier. Außerdem will die Koalition ein Antidiskriminierungsgesetz erarbeiten. Diese beiden Punkte sind umstritten.

In Berlin gibt es bereits ein Antidiskriminierungsgesetz (LADG) auf Landesebene - es soll Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen. Das Berliner Gesetz hatte im vergangenen Jahr für Ärger und massive Kritik aus der Union gesorgt. Innenpolitiker der Union hatten gefordert, keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken, weil das Gesetz die Polizisten unter Generalverdacht stelle. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von einer „Umkehrung des Rechtsstaats“ und drohte ebenfalls, keine Polizisten mehr nach Berlin schicken, falls das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz nicht nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten sollte.

„Eigentlich hatte auch die CDU noch vor einem Jahr Skrupel vor einer solchen Regelung, als man wegen des dortigen Antidiskriminierungsgesetzes keine Polizisten nach Berlin schicken wollte“, betonte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. „Diese Skrupel verflogen aber ganz offensichtlich mit der Aussicht auf Posten in der Landesregierung.“

„Die angestrebte Beweislastumkehr wird von unseren Beschäftigten als Misstrauensvotum empfunden“, kritisierte Gewerkschaftschef Kirstein. Stattdessen sei die Bürgerbeauftragte des Landes die kompetente Ansprechpartnerin für Diskriminierungsvorwürfe. „Die Wertschätzung, die der Polizei bisher entgegen gebracht wurde, darf nicht geschmälert werden.“

© dpa-infocom, dpa:210421-99-295694/3

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Erstellt:
21. April 2021, 15:48 Uhr

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