Nach Handgemenge
Pro-Palästina-Mahnwache vor Kirche bleibt verboten
Seit Monaten stört ein Mann mit Anti-Israel-Protesten den Gottesdienst in Langenau. Im Juli erließ die Stadt dagegen eine Allgemeinverfügung – zu Recht findet das Verwaltungsgericht.

© Rüdiger Bäßler
Seit Monaten müssen Kirchenbesucher die Mahnwache passieren, ehe sie in die Kirche können. An ihr finden sich immer wieder antisemitische Schmähungen.
Von Eberhard Wein
Die pro-palästinensischen Demonstrationen vor einer Kirche in Langenau (Alb-Donau-Kreis) bleiben vorerst verboten. Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen bestätigte jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt.
Seit Monaten finden im Umfeld der Gottesdienste der evangelischen Kirchengemeinde so genannte Mahnwachen statt. Anlass war die Verlesung einer Solidaritätsadresse des Landesbischofs für Israel nach dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Zuletzt war es zu einem Handgemenge zwischen Aktivisten und Gottesdienstbesuchern gekommen. Daraufhin hatte die Stadt weitere Mahnwachen im Umfeld der Kirche zu Gottesdienstzeiten untersagt. Dieses Verbot sei voraussichtlich nicht rechtswidrig, urteilte die Kammer im Eilverfahren. Die Religionsfreiheit der Gottesdienstbesucher und ihr Recht auf Ehre und auch körperliche Unversehrtheit wiege schwerer als der Eingriff in die Ausübung der Meinungsfreiheit des Initiators. Er könne auch anderswo demonstrieren. Die Entscheidung kann noch vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim angefochten werden.