Prozess gegen ehemaligen Freund von toter Artistin beginnt

dpa/lsw Freiburg. Weil er seine Freundin erwürgt haben soll, muss sich ein Artist ab Freitag kommender Woche vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen nach Angaben vom Mittwoch unter anderem Totschlag vor.

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der Kubaner soll seine Freundin Ende April 2019 vermutlich im Streit in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen in Rust (Ortenaukreis) auf einem Platz des Europa-Parks umgebracht haben. Danach soll er die Leiche in einen Kunststoffsack gesteckt, diesen beschwert und in den Altrhein geworfen haben. Erst knapp drei Wochen später hatten zwei Angler den Ermittlungen zufolge den Sack samt Leichnam gefunden.

Das Paar hatte laut Staatsanwaltschaft in Deutschlands größtem Freizeitpark gearbeitet. Die 33 Jahre alte Artistin war zudem in der RTL-Castingshow „Das Supertalent“ aufgetreten.

Das Landgericht Freiburg hatte ein Verfahren gegen den Mann zunächst abgelehnt und den Haftbefehl aufgehoben. Es sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Rechtsmediziner hätten bei der Obduktion des teilweise verwesten Leichnams die genaue Todesursache nicht klären können. Auch hätten die Ermittlungen der Polizei kein „tragfähiges Motiv des Mannes für eine Tötung der Frau erbracht“, hieß es damals.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage beschwerten sich über die Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Das beschloss dann, dass ein Fremdverschulden nahe liege und der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung durch den Angeklagten in einer Hauptverhandlung geklärt werden müsse. Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen sprechen den Angaben zufolge dafür, dass der Angeklagte den Tod der Frau verschuldet habe. Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod.

Für den Prozess sind bislang fünf Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte demnach Ende Februar gesprochen werden.

Zum Artikel

Erstellt:
13. Januar 2021, 14:41 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen