Prozess um Gruppenvergewaltigung: Gericht nennt Vorstrafen

dpa/lsw Freiburg. Vor einer Diskothek in Freiburg wird eine 18-Jährige vergewaltigt. Elf Männer stehen vor Gericht. Am Montag geht es um deren kriminelle Vorgeschichte. Neue Erkenntnisse sollen von November an Gutachten bringen.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/dpa

Die meisten der elf im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung angeklagten Männer sind schon wegen früherer Verbrechen mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Es gebe umfangreiche Vorstrafen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Die Mehrzahl der Männer sei in den vergangenen Jahren von Gerichten zu Haft- und Geldstrafen verurteilt worden. Es habe sich dabei unter anderem um Diebstähle, Sachbeschädigungen, gefährliche Körperverletzungen, Nötigungen und Beleidigungen gehandelt.

Angeklagt in dem Prozess sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge, acht von ihnen sind in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, vor rund einem Jahr eine 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Hauptbeschuldigter ist ein zur Tatzeit 22 Jahre alter Mann aus Syrien. Die Polizei nennt ihn einen Intensivtäter. Neben der Gruppenvergewaltigung wird ihm vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren ebenfalls angeklagten Männern im September 2017 in seiner Wohnung eine 19-Jährige vergewaltigt zu haben. Dieser Fall soll laut dem Gericht später in einem weiteren Prozess verhandelt werden.

Der Prozess um die Gruppenvergewaltigung wird am Mittwoch (16. Oktober) fortgesetzt. Geplant ist den Angaben zufolge die Vernehmung weiterer Zeugen.

Voraussichtlich von November an sollen Sachverständige gehört werden, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp. Deren Gutachten seien für den Prozess von entscheidender Bedeutung. Unter anderem Rechtsmediziner und psychiatrische Gutachter sollen aussagen. Zudem habe das Landeskriminalamt in Stuttgart knapp 40 DNA-Analysen erstellt, die in dem Prozess erörtert werden sollen. Von mehreren Angeklagten waren den Angaben zufolge nach der Tat Körperspuren gefunden worden.

Es war der 14. Verhandlungstag in dem Strafprozess, der Ende Juni begonnen hat. Er wird laut Gericht bis ins nächste Jahr dauern. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19). Der Zeitplan lasse sich voraussichtlich von Ende des Jahres an genauer absehen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht habe bislang Termine bis Ende März nächsten Jahres angesetzt.

Zum Artikel

Erstellt:
14. Oktober 2019, 16:26 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen