Prozess um Gruppenvergewaltigung: Opfer bei Tat verletzt

dpa/lsw Freiburg. Vor dem Freiburger Landgericht stehen elf Männer. Sie sollen vor einer Diskothek in Freiburg eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Weil die Angeklagten schweigen oder die Vorwürfe zurückweisen, setzt die Anklage auf Spuren. Im Fokus stehen nun die Verletzungen der Frau.

Elf Angeklagte und Justizbeamte sitzen im Landgericht seitlich hinter den Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Elf Angeklagte und Justizbeamte sitzen im Landgericht seitlich hinter den Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben Rechtsmediziner nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei Spuren von Gewalt gefunden. Es seien bei der jungen Frau innere und äußere Verletzungen festgestellt worden, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg. Darunter seien mehrere Kratzspuren und Einblutungen an Ober- und Unterkörper. Diese deuteten darauf hin, dass die 18-Jährige festgehalten wurde. Die Verletzungen passten plausibel zu den Schilderungen der Frau. Diese hatte angegeben, von mehreren Männern im Oktober vergangenen Jahres nachts in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt worden zu sein.

Angeklagt in dem Ende Juni begonnenen Strafprozess sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen Flüchtlinge. Ihnen wird zur Last gelegt, die 18-Jährige vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Einige ihrer Verteidiger geben an, die Frau habe Sex gewollt. Es habe sich um einvernehmliche sexuelle Kontakte ohne Gewalt gehandelt. Die Frau war am Morgen danach zur Polizei gegangen.

Die bei ihr attestierten Kratzspuren stammten von mehreren Personen, sagte Krapp. Es seien entsprechende unterschiedliche Fingernagelspuren entdeckt worden. Im Vergleich zu anderen Sexualverbrechen gebe es nach Ansicht der Rechtsmediziner eine Vielzahl von Spuren. Diese seien wichtige Punkte der Anklage, müssten für ein Urteil aber vom Gericht bewertet werden.

Zum Schutz der jungen Frau sagte die Rechtsmedizinerin, die die 18-Jährige nach der Tat untersucht hatte, am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Auch die Polizei hatte nach Angaben eines Ermittlers bei der Frau Verletzungen festgestellt.

Laut Anklage war die Frau hilf- und wehrlos. In der Disco seien ihr eine Ecstasy-Tablette und möglicherweise auch K.o.-Tropfen zum Konsum gegeben worden. Der Sachverständige Volker Auwärter sagte am Donnerstag vor Gericht, im Körper der Frau sei 15 Stunden nach der Tat bei einer Blutprobe neben Alkohol eine hohe Dosis an Drogen gefunden worden. Dies passe zu den Angaben der Anklage.

Die 18-Jährige sei durch die deutlich zu hohe Dosierung der Ecstasy-Tablette akut in ihrer Gesundheit gefährdet gewesen, sagte Auwärter. Ecstasy habe er nachweisen können. Für K.o.-Tropfen gebe es keinen Nachweis, sie könnten aber nicht ausgeschlossen werden.

Der Prozess wird am 19. November fortgesetzt. Er wird Gerichtsangaben zufolge bis ins nächste Jahr dauern. Termine für mögliche Urteile gibt es demnach noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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Erstellt:
7. November 2019, 16:05 Uhr

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