Prozess um Kündigung eines S21-Bauunternehmens beginnt

dpa/lsw Stuttgart. Im Streit um eine von der Stadt Stuttgart vor dreieinhalb Jahren ausgesprochene Kündigung für ein Bauunternehmen beginnt kommende Woche der Prozess am Landgericht Stuttgart. Das teilte das Gericht am Montag mit. Klägerin ist die Stadt, die laut Kammer von der Firma Wolff & Müller nicht nur vorab geleistete Zahlungen von rund 13 Millionen Euro zurückverlangt, sondern wegen erhöhter Baukosten auch eine Schadensersatzsumme von rund 46,7 Millionen Euro einfordert. Das Bauunternehmen weist diese Ansprüche zurück und verlangt im Gegenzug eine Restvergütung von rund 55 Millionen Euro.

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv

Bei dem Projekt geht es um den Bau einer dritten Leuze-Tunnelröhre und eine Verbindung zwischen den Bundesstraßen 10 und 14 im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt. Es handelt sich hierbei formal nicht um ein Projekt, das zum Bahnprojekt Stuttgart 21 gehört; es gibt allerdings bauliche Abhängigkeiten voneinander.

Die Stadt hatte den Vertrag mit dem Unternehmen im März 2017 gekündigt und dies damals unter anderem mit einem mangelnden Baufortschritt und schwerwiegenden Sicherheitsverstößen auf der Baustelle begründet.

In der am Montag (10.00 Uhr) beginnenden Verhandlung geht es nach Gerichtsangaben zunächst um die Frage, ob die fristlose Kündigung des Bauvertrags rechtens war. Hiervon hänge in weiten Teilen der Erfolg der gegenseitig erhobenen Ansprüche ab. Die Parteien streiten den Angaben zufolge über elf Kündigungsgründe. Das Gericht teilte mit, es handle sich um ein vom Umfang her „hochkomplexes“ Verfahren, das die Kammer voraussichtlich auf Jahre hinaus binden werde.

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Erstellt:
7. September 2020, 15:29 Uhr

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